Drucksache - DS/1276/V  

 
 
Betreff: Keep calm and install Windows 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIDie PARTEI
Verfasser:Just, Felix J.Just, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann beginnen die Schulungen der Verwaltungsmitarbeiter*innen für Windows 10?

 

  1. Welche Fachverfahren wurden bisher erfolgreich auf Windows 10 getestet?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Einsatz von Windows 10 in Bezug auf die Verträglichkeit mit der Datenschutzgrundverordnung?

 

 

Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann

 

zu Frage 1: Ich beantworte die Frage, zuständig für den IT-Bereich ist aber in der Tat Florian Schmidt, aber da es dann doch eine Landesfrage ist, mache ich das mal. Ich bin da auch in dem entsprechenden Gremium und kann schon mal vorneweg sagen, wir haben im Lenkungsrat IKT mehrfach um Support der Senatsverwaltung respektive des ITDZs gebeten. Wir haben auch Vorlagen der Staatssekretärin nicht zur Kenntnis genommen, mehr kann man da nicht - Kenntnis nehmen ja oder nein -, weil kein entsprechender Support vorgesehen war bzw. der Support sollte sich darauf beschränken, dass ein Mitarbeiter einer Beratungsfirma in die Bezirksämter kommt und dann mal berät. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass aufgrund der Größenordnung letztendlich ein Berater, der uns mal berät, nicht besonders hilfreich ist.

Von daher, Sie können sich das vorstellen, werden Sie jetzt eine Antwort bekommen, die Sie und uns nicht zufrieden stellt.

Das eine ist: Es wird keine Windows10-Schulungen geben. Die Oberflächen sollen so eingerichtet sein, dass sie der bisherigen Windows7-Oberfläche ähneln.

 

zu Frage 2: Zu den Fachverfahren, für die Freigabe der Fachverfahren in Bezug auf die Lauffähigkeit unter Windows10 sind die Verfahrensverantwortlichen zuständig und nicht die Bezirke als Anwender. Eine Liste der freigegebenen Fachverfahren ist grundsätzlich im Intranet verfügbar, steht dann im Protokoll.

Aktuell gibt es aber leider keinen Zugriff auf dieses Dokument. Auf entsprechenden Rechnern wurden unter Windows10 bereits die Verfahren ProFiskal, IPV und Portal01 erfolgreich getestet. Die jeweiligen Bereiche haben bzw. bekommen zeitnah Windows10-Rechner, um ihre Verfahren zu testen. Sehr viele Anwendungen laufen außerdem innerhalb einer webbasierten Umgebung und sollten so kein Problem darstellen.

 

zu Frage 3: Der Einsatz von Windows10 wird in Bezug auf die Verträglichkeit mit der Datenschutzgrundverordnung als problematisch eingeschätzt. Zu dieser Auffassung sind Ende 2018 auch die bisherige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht und auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit gekommen.

Die Datenschutzeinstellungen und Telemetrieeinstellungen, Übertragung von System- und Nutzungsdaten in Windows10 sind in dem US-amerikanischen Betriebssystem von Microsoft versteckt, kompliziert und kaum bedienbar. Hierzu wurde vom BSI auch eine Studie herausgegeben. Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Ergebnisse der beteiligten Behörden, insbesondere der BBDI und dem BSI bleiben abzuwarten.

Und dass der Windows-Support bald vorbei ist für Windows7 wissen wir auch. Genau. Herzlichen Dank.

 

Herr Just: Vielen Dank, war ja tatsächlich schon mal positiver, als ich fast erwartet hätte, das überhaupt schon mal was getestet wurde, ist ja fast erstaunlich.

Eine andere Frage wäre: Wenn wir das jetzt festhalten, dass es risikoreich ist, das einzusetzen, wer haftet denn im Zweifelsfall, wenn der Bezirk irgendwie verklagt wird wegen Verstößen? Muss das dann der Bezirk machen oder können wir das wenigstens durchreichen ans Land, weil da ist ja doch ein erhebliches Risiko?

 

zu Nachfrage 1: Also nach dem System der Grundverordnungen hafte ich respektive, ich weiß gar nicht, ob wir das sogar auf die Stadträte verteilen durften, aber vor allen Dingen die Bürgermeisterin und Bürgermeister des Landes Berlins.

Wir haben in dem gleichen Gremium, wovon ich vorhin gesprochen habe, mehrfach die Staatssekretärin aufgefordert, dass es eine einheitliche Position der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlins geben muss. Die Ausführungen haben Sie gerade gehört. Ich glaube, nächsten Montag - wenn ich mich nicht irre - oder nächsten oder übernächsten Montag haben wir die nächste Sitzung und wir werden es dort noch mal ansprechen.

 

Herr Schwarze: Was passiert denn, wenn die IT-Experten und die Ämter wie das BSI und andere zu dem Ergebnis kommen, Windows10 darf nicht eingesetzt werden wegen der Datenschutzgrundverordnung? Wird dann aufgehört zu arbeiten, weil man ein unsicheres Betriebssystem hat oder gibt es eine Idee, was danach gemacht werden könnte?

 

zu Nachfrage 2: Diese Möglichkeit existiert nicht in der Vorstellung der Senatsverwaltung und des ITDZs.

 
 

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