Drucksache - DS/1269/V  

 
 
Betreff: EA056 - Parkraumbewirtschaftung Zone 60/61
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:


re es möglich, den Mehringdamm auf beiden Seiten in eine Mischzone 60/61 zu unterteilen?
 

 

Hinweis/Erläuterung

Ich befürworte die Entscheidung eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet zuhaben. Allerdings kann ich die Entscheidung, die Parkzone in der Mitte einer Straße (Mehringdamm) zu teilen nicht nachvollziehen und fühle mich in meinen Parkmöglichkeiten eingeschränkt, da ich nun nur noch auf einer Seite des Mehringdamms umsonst parken kann. Mir ist klar, dass es bei der Größe der Parkraumbewirtschaftung mehrere Zonen geben muss. In anderen Bezirken wurde das meiner Meinung allerdings eleganter gelöst, sodass Anwohner keine Nachteile hatten. Nun meine Frage:
 


Anwohner hätten mehr Parkplätze zur Verfügung und Nichtanwohner müssten auch zahlen. Es müssten nur einige Schilder neu beklebt werden.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Die Zuordnung von Parkständen zu einer Parkzone bzw. der zonenübergreifenden Parkmöglichkeiten ist eine Frage der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung. Diesbezüglich existieren entsprechende Vorgaben im Leitfaden Parkraumbewirtschaftung der zuständigen Senatsverwaltung. Es gilt also berlinweit für alle Parkraumbewirtschaftszonen.

Eine die Zuständigkeiten berücksichtigende Beantwortung kann ausschließlich durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgen, welches wir um Zuarbeit gebeten. Ich bin für das Ordnungsamt zuständig, also wir machen die Bewirtschaftung, aber die straßenverkehrsrechtliche Anordnung liegt beim Straßen- und Grünflächenamt.

Das Straßen- und Grünflächenamt hat mitgeteilt, dass der Mehringdamm eine verkehrlich hochbelastete Hauptstraße mit einer erheblichen Trennwirkung zwischen den östlich und westlich angrenzenden Wohnquartieren ist. Daher ist es für Autofahrer*innen auch schwer erkennbar, ob auf der jeweiligen anderen Seite des Mehringdamms freie Stellplätze verfügbar sind, die dann auch nicht auf direktem Weg erreicht werden können.

Deshalb wurde der Mehringdamm auch als Grenze für die Bewirtschaftungszonen 60 und 61 festgelegt. Ausschließlich in dem Abschnitt, wo auf dem Mittelstreifen geparkt werden kann und diese Stellplätze von beiden Richtungsfahrbahnen direkt erreicht werden können, gibt es eine Doppelbeschilderung für die Zonen 60 und 61. Mehr Stellplätze für Anwohner/innen entstehen durch eine Doppelbeschilderung nicht. Das Straßen- und Grünflächenamt wird aber gern noch mal zusammen mit dem Ordnungsamt prüfen, ob eine Doppelbeschilderung sinnvoll und möglich ist.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sagen kann. Es ist eine schwierige Prüfung. Es ist eine schwierige Rechtsfrage und der Leitfaden „Parkraumbewirtschaftung“sst dies eigentlich nicht zu. Also wir werden uns noch mal zusammensetzen. Es existiert eine Arbeitsgruppe im Bezirksamt ämterübergreifend zu allen Fragen der Parkraumbewirtschaftung und wir würden Ihnen dann, wenn es zu einer Entscheidung kommt, die Beantwortung nachreichen.

 

Herr Schmidkunz: Darf ich dazu noch kurz eine Sache sagen? Ich habe recherchiert, und zwar in Mitte gab es auch so eine Situation und dort wurde entschieden, dass es auf beiden Seiten wohl doch möglich wäre, eine Mischzone einzuführen.

 

BezStR Herr Hehmke: Gut, dann würden wir in Mitte noch mal nachfragen und würden …

 

Herr Schmidkunz: BVV Mitte vom 01.11.2017.

 

BezStR Herr Hehmke: Okay. Also die BVV hat dazu eine …

 

Herr Schmidkunz: Es gab eine Informationsveranstaltung und dort wurde das behandelt.

 

BezStR Herr Hehmke: Gut, dann würden wir das noch mal in die Prüfung miteinbeziehen, den Fall aus Mitte, ob der analog hier anwendbar ist.

 

Herr Schmidkunz: Dankeschön.

 

 
 

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