Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1265/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Mitarbeiter*innen für den Themenbereich „barrierefreie Dokumente“ bzw. „barrierefreie Bescheide“ zu sensibilisieren. Es sind in allen Bereichen des Bezirksamtes ausreichend Mitarbeiter*innen zu befähigen, barrierefreie Dokumente und Bescheide zu erstellen. Auf Wunsch der Bürger*in – oder wenn bekannt ist, dass die Bürger*in blind oder sehbehindert ist – sind sämtliche Dokumente und/oder Bescheide in Ergänzung barrierefrei in der Art auszustellen, dass sie vom „Screen Reader“ vorgelesen werden können.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur BVV im Oktober 2019 zu berichten.
Begründung:
Das Bezirksamt verschickt Bescheide für blinde und sehbehinderte Menschen ebenfalls per Post. Die so verschickten Schreiben können von der blinden oder sehbehinderten Empfänger*in nicht ohne fremde Hilfe gelesen und inhaltlich selbstständig aufgenommen werden. Dieser Umstand widerspricht den Grundsätzen gelebter Inklusion, denen sich auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet hat.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
QueerInk 21.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Möglichkeiten gegeben werden, Bescheide und andere Schreiben bzw. Dokumente barrierefrei auszufertigen. Zu diesem Zweck sollten nicht zuletzt auch Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen auf die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen angeboten werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Januar 2020 zu berichten.
PHI 04.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Möglichkeiten gegeben werden, Bescheide und andere Schreiben bzw. Dokumente barrierefrei auszufertigen. Zu diesem Zweck sollten nicht zuletzt auch Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen auf die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen angeboten werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Januar 2020 zu berichten.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass den Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Möglichkeiten gegeben werden, Bescheide und andere Schreiben bzw. Dokumente barrierefrei auszufertigen. Zu diesem Zweck sollten nicht zuletzt auch Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen auf die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen angeboten werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Januar 2020 zu berichten.
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