Drucksache - DS/1233/V  

 
 
Betreff: Ausbildungssituation von schwerbehinderten Jugendlichen in der Verwaltung des Bezirksamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Welche gezielten Maßnahmen macht das Bezirksamt, um mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Schwerbehinderungen anzubieten?
 

2)      In wie weit arbeitet das Bezirksamt mit den Schulen zusammen und bietet Praktikumsplätze an?

 

3)      Wie kommt das Bezirksamt seiner Verpflichtung nach, Jugendliche mit Schwerbehinderungen bevorzugt einzustellen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Bezirksbürgermeisterin

Abt. FamPersDiv

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)      Welche gezielten Maßnahmen macht das Bezirksamt, um mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Schwerbehinderungen anzubieten?

 

In allen Ausschreibungenr Ausbildungsplätze wird gezielt r die Bewerbung von Menschen mit Schwerbehinderung geworben.

 

2)      In wie weit arbeitet das Bezirksamt mit den Schulen zusammen und bietet Praktikumsplätze an?

 

Praktikumsplätze werden Schulen derzeit nicht aktiv angeboten, weil die erforderlichen Betreuungs- und Raumkapazitäten nicht vorhanden sind. Bei eingehenden Bewerbungen prüfen die Ämter und Serviceeinheiten, ob dennoch im Einzelfall ein Praktikum ermöglicht werden kann.

 

3)      Wie kommt das Bezirksamt seiner Verpflichtung nach, Jugendliche mit Schwerbehinderungen bevorzugt einzustellen?

 

In Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften werden schwerbehinderte Bewerber/innen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Alle Bewerber/innen mit einer nachgewiesenen Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und der Vorgaben des Landes Berlin zu Auswahlgesprächen eingeladen. Dies geschieht im Vergleich zu allen anderen Bewerber/innen unabhängig von Bewerbungsunterlagen, Schulnoten, Zeugnissen, Berufsabschlüssen und den Ergebnissen von Präsenztests, die z. T.  im Rahmen der Vorauswahl genutzt werden. An Onlinevortests müssen Menschen mit Schwerbehinderung nicht teilnehmen, weil etwaige Nachteilsausgleiche nicht berücksichtigt werden können.

 

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dass diesem Personenkreis die Möglichkeit eröffnet werden soll, unabhängig von einer Vorauswahl im persönlichen Gespräch von sich überzeugen zu können.

 

Menschen mit einer Schwerbehinderung passieren somit automatisch ohne weitere Prüfung die Vorauswahl und werden zum Auswahlgespräch eingeladen. An den Auswahlverfahren mit schwerbehinderten Bewerber/innen nimmt außerdem die Schwerbehindertenvertretung teil.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mildner-Spindler

 
 

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