Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1232/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:
Eine Statistik speziell zu in Shisha-Bars durchgeführten Kontrollen wird nicht geführt.
Vermutlich ist hier das Messen von Kohlenmonoxid (CO) gemeint. Zur Feststellung und Regulierung von Kohlenmonoxidbelastungen ist das Ordnungsamt nicht federführend und hat dem entsprechend auch kein Messgerät. Nach unserer Kenntnis wird zu entsprechenden Kontrollen bei bestehendem Verdacht jeweils die Feuerwehr hinzugezogen, welche über geeichte Messgeräte verfügt.
Auf Nachfrage teilte auch das Umwelt- und Naturschutzamt mit, dass es nicht über ein solches CO-Messgerät verfügt. Das Umwelt- und Naturschutzamt ist hingegen für die Belästigung durch Geruch zuständig. Dafür gibt es keine Meßgeräte, sondern für den ankommenden Geruch muss eine GIRL (Geruchsimmissionrichtlinie) erstellt werden, das bedeutet die Anfertigung von Geruchsprotokollen über einen bestimmten Zeitraum und eine statistische Auswertung mit mehreren Personen. Auf dieser Grundlage kann dann festgestellt werden, ob der Geruch für die Empfänger*innen „zumutbar“ oder „nicht zumutbar“ ist.
Derzeit wird eine Novellierung der Bauordnung, die eine Filteranlage für Shisha-Bars vorschreiben würde, diskutiert. Eine Zustimmung im Rat der Bürgermeister*innen wurde empfohlen.
Das Bezirksamt unterstützt strengere Vorschriften für Shisha-Bars.
In Shisha-Bars werden auch Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, wenn sich dort Personen unter 18 Jahren aufhalten. Diese haben gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 NRSG zu einer Shisha-Gaststätte keinen Zutritt. Auch wurde bisweilen festgestellt, dass entgegen dem dort geregelten Verbot alkoholische Getränke verabreicht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin