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Drucksache - DS/1220/V
Ich frage das Bezirksamt:
Hinweis/Erläuterung Zitat aus der Pressemitteilung vom 24.01.2019: „Bezirke können 2019 zum dritten Mal finanzielle Mittel für zusätzliche Fahrradbügel und Doppelstockparker anmelden Auch 2019 stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Bezirken wieder Gelder für den Bau zusätzlicher Fahrradabstellanlagen zur Verfügung. Damit geht das seit 2017 bestehende Förderprogramm in das dritte Jahr. Die Bezirke können bis zum 31. Mai 2019 finanzielle Mittel für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen anmelden. Gefördert werden klassische Fahrradbügel und Doppelstockparker. Sichere und komfortable Fahrradstellplätze sind Teil des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur und der Förderung des Radverkehrs. Als Standorte für zusätzliche Fahrradstellplätze kommen öffentliche Flächen an Straßen, öffentlich zugängliche Flächen an Schulen, Kindertagesstätten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen, Amtsgebäuden oder Sportstätten in Frage.“ Nicht angesprochen wird in dieser Pressemitteilung die Instanthaltung bzw. Wartung von Fahrradabstellanlagen und deren Reinigung von Fahrradaltlasten (Schrott).
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1 und 2: Der zuständige Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, meine Abteilung, hat eine Liste mit der Maßnahmenbezeichnung unter der jeweils der geplanten Anzahl der Fahrradbügel zusammengestellt, die ich Ihnen gerne gleich aushändigen möchte und nicht hier vorlesen möchte, um den Abend nicht in die Länge zu ziehen weiter. Es sind also erhebliche Anzahlen von Standorten und Fahrradbügeln insgesamt. Zudem - das steht nicht auf der Liste - plant das Bezirksamt selbstverständlich an allen Schulen Fahrradabstellplätze zu bauen, insgesamt 700 Fahrradbügel und - falls es von Interesse ist - an der Hausburgschule ist dann dieses Jahr geplant, mit einer Gehwegvorstreckung, eine größere Maßnahme, Frau Hochstätter, zu Ihrer Kenntnis.
zu Frage 3: Das Bezirksamt erhält bisher für die Pflege der vorhandenen Fahrradstellplätze keine zusätzlichen finanziellen Mittel vom Senat und auch kein zusätzliches Personal. Die Kosten der Pflege fallen daher zu Lasten des bestehenden Titel, genannt „Unterhaltung des Straßenlandes“, an. Und zuständig ist dann der jeweilige Sachbearbeiter der Fachgruppe Straßenaufsicht und Straßenunterhaltung.
zu Frage 4: Festgestellte Fahrradleichen werden vom Bezirksamt an die agnes Arbeitsmarktservice gGmbH gemeldet. Die agnes sammelt die Fahrradleichen ein und richtet sie wieder her. Im Anschluss werden diese als Spendenräder an soziale Einrichtungen im Bezirk weitergegeben.
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