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Drucksache - DS/1168/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Bereich des Jugendamtes werden in der Jahresbetrachtung 2-3 Student*innen beschäftigt, vorwiegend jedoch geringfügig bzw. in der Gleitzone.
Da es sich bei der Beschäftigung von Student*innen um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt, ist der Einsatz grundsätzlich zulässig. Eine Frage, die jedes Amt und jede Serviceeinheit für sich beantworten muss, ist die der Finanzierbarkeit. Hinzu tritt die Frage der Umsetzbarkeit/ Machbarkeit, Stichworte sind hier z.B. das Vorhandensein geeigneter Aufgaben, die zeitliche Machbarkeit aufgrund der sich semesterweise ändernden Studienpläne und die sich dadurch ändernden Einsatzmöglichkeiten.
Da durch den TV-L eine Entgeltordnung besteht, sind bzw. wären Student*innen je nach der ausgeübten Tätigkeit entsprechend einzugruppieren.
Nachfragen
Die Einstellung von Student*innen kann ähnlich wie die vom Land Berlin beabsichtige Ausweitung von Praktika zu einer frühzeitigen Bindung an die öffentliche Verwaltung führen und damit einen positiven Effekt auf die Gewinnung von Nachwuchskräften haben.
Siehe Antwort zu Frage 2
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin