Drucksache - DS/1153/V  

 
 
Betreff: Mehr Transparenz – Studien an Bezirksverordnete weiterleiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Vorberatung
26.03.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Studien an BV weiterleiten  
Anlage zur VzK DS/1153/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Werden in Pressemitteilungen des Bezirksamts, in Vorlagen zur Kenntnisnahme oder in Antworten auf Schriftliche, Große sowie Mündliche Anfragen vom Bezirksamt auf Studien (z. B. Machbarkeitsstudien), Gutachten oder Konzepte verwiesen, so sind diese Unterlagen spätestens eine Woche nach Zusendung der Pressemitteilung oder Antwort auf die genannten Anfragen den Bezirksverordneten per E-Mail zuzusenden.

 

Sind die genannten Unterlagen vertraulich, so sollen sie lediglich den Mitgliedern der zuständigen Fachausschüsse unter dem ausdrücklichen Hinweis auf die Vertraulichkeit überlassen werden.

 

Dieser Beschluss ist unverzüglich umzusetzen. Der BVV ist bis zur BVV-Sitzung im März 2019 zu berichten.

 

Begründung:

ufig werden in Pressemitteilungen sowie Antworten auf Anfragen und Vorlagen zur Kenntnisnahme auf diverse Studien u. Ä. verwiesen, die die Aussage des Bezirksamtes stützen. Liegt aber diese Quelle den Bezirksverordneten nicht vor, können sie den Sachverhalt nur ungenügend bewerten und können so ihren Kontrollpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen. Wenn die Studien u. Ä. dem Bezirksamt jedoch zur Beantwortung von Fragen, Verfassen von Pressemitteilungen oder Erstellen von VzKs ohnehin vorliegen, so ist es auch kein unverhältnismäßiger Aufwand, diese z. B. über das BVV-Büro auch den Verordneten zukommen zu lassen.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 26.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Werden in Pressemitteilungen des Bezirksamts, in Vorlagen zur Kenntnisnahme oder in Antworten auf Schriftliche, Große sowie Mündliche Anfragen vom Bezirksamt auf selbst beauftragte Studien (z. B. Machbarkeitsstudien), Gutachten oder Konzepte verwiesen, so sind diese Unterlagen spätestens eine Woche nach Zusendung der Pressemitteilung oder Antwort auf die genannten Anfragen den Bezirksverordneten in Allris zur Verfügung zu stellen.

 

Dieser Beschluss ist unverzüglich umzusetzen. Der BVV ist bis zur BVV-Sitzung im Mai 2019 zu berichten.

 

 

BVV 27.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Werden in Pressemitteilungen des Bezirksamts, in Vorlagen zur Kenntnisnahme oder in Antworten auf Schriftliche, Große sowie Mündliche Anfragen vom Bezirksamt auf selbst beauftragte Studien (z. B. Machbarkeitsstudien), Gutachten oder Konzepte verwiesen, so sind diese Unterlagen spätestens eine Woche nach Zusendung der Pressemitteilung oder Antwort auf die genannten Anfragen den Bezirksverordneten in Allris zur Verfügung zu stellen.

 

Dieser Beschluss ist unverzüglich umzusetzen. Der BVV ist bis zur BVV-Sitzung im Mai 2019 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 05.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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