Drucksache - DS/1078/V  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftete Halteverbotszone?!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
14.02.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Parkraumbewirtschaftete Halteverbotszone  
VzK_Parkraumbewirtschaftete Halteverbotszone  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) in der Großbeerenstraße schräg rechts vor der Hausnummer 58 unverzüglich entfernt wird, um den dort auf dem Boden markierten Parkstreifen nicht ad absurdum zu führen.

 

Folgegemäß muss auch das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-30 StVO) am Anfang der Bushaltestelle Großbeerenstraße/Yorckstraße vor der Großbeerenstraße 61 durch ein Schild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) ersetzt werden.

 

Außerdem soll das Bezirksamt dafür sorgen, dass der am genannten Ort ausgewiesene Behindertenparkplatz auch am Boden ausreichend erkennbar gekennzeichnet wird, sodass er sich vom restlichen Parkstreifen sichtbar abhebt.

 

 

Begründung:

 

Auf der genannten Stelle (Großbeerenstraße 57-60) sind am Straßenrand Parkflächenmarkierungen (lfd. Nr. 74 Anlage 2 STVO) auf der Fahrbahn angebracht. Vor der Großbeerenstraße 57 befindet sich ein dazugehöriger Parkautomat. Doch vor der Hausnummer 58 ist, zusätzlich zu den markierten Parkplätzen, auch ein absolutes Halteverbot (auf dem Bild über dem parkenden Taxi zu sehen). Um hier keine Verwirrung zu stiften und um eine verkehrsrechtlich eindeutige und unanfechtbare Situation zu gewährleisten, soll das Halteverbot durch Demontage des Schildes aufgehoben werden. Vermutlich ist das Schild auch lediglich ein Überbleibsel aus früheren Zeiten, zu denen noch keine markierten Parkstreifen vorhanden waren.

 

Am genannten Ort befindet sich außerdem ein Behindertenparkplatz, der jedoch sehr mangelhaft gekennzeichnet ist und am Verkehr Teilnehmende verwirrt zurücklässt: Ist der gesamte Parkstreifen ein Behindertenparkplatz? Ist nur der vordere Teil freizuhalten? Falls ja, wieviel des vorderen Teils? Um diese Verwirrung zu beenden, sollte der Parkplatz klar zu allen Seiten abgegrenzt gekennzeichnet werden.

 

 

 

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

  • Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 14.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) in der Großbeerenstraße schräg rechts vor der Hausnummer 58 unverzüglich entfernt wird, um den dort auf dem Boden markierten Parkstreifen nicht ad absurdum zu führen.

 

Folgegemäß muss auch das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-30 StVO) am Anfang der Bushaltestelle Großbeerenstraße/Yorckstraße vor der Großbeerenstraße 61 durch ein Schild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) ersetzt werden.

 

Außerdem soll das Bezirksamt dafür sorgen, dass der am genannten Ort ausgewiesene Behindertenparkplatz auch am Boden ausreichend erkennbar gekennzeichnet wird, sodass er sich vom restlichen Parkstreifen sichtbar abhebt.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt hat dafür Sorge zu tragen, dass das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) in der Großbeerenstraße schräg rechts vor der Hausnummer 58 unverzüglich entfernt wird, um den dort auf dem Boden markierten Parkstreifen nicht ad absurdum zu führen.

 

Folgegemäß muss auch das Verkehrsschild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-30 StVO) am Anfang der Bushaltestelle Großbeerenstraße/Yorckstraße vor der Großbeerenstraße 61 durch ein Schild mit der Betriebskennzeichnung Absolutes Halteverbot (Zeichen 283-10 StVO) ersetzt werden.

 

Außerdem soll das Bezirksamt dafür sorgen, dass der am genannten Ort ausgewiesene Behindertenparkplatz auch am Boden ausreichend erkennbar gekennzeichnet wird, sodass er sich vom restlichen Parkstreifen sichtbar abhebt.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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