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Drucksache - DS/1065/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die verkehrsrechtliche Anordnung und Abnahme der eingerichteten Verkehrsführung während der Bauzeit ist im übergeordneten Straßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und im Nebennetz die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die beauftragte Absperrfirma sowie die bauausführende Firma haben die Pflicht, die Baustelleneinrichtung in den vorgebenden sicheren Zustand zu halten. Die Verkehrsbehörden sowie der Baulastträger führen in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch.
Die Kita liegt am Mehringdamm 116. Die Straße gehört zum übergeordneten Straßennetz. Zuständig ist hierfür die VLB.
Siehe Antwort zu Frage 2.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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