Drucksache - DS/1061/V  

 
 
Betreff: Informationen zum Begegnungszentrum Integral
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf wie viele Jahre ist der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. abgeschlossen?
     
  2. Welche Nutzungsbedingungen wurden im Vertrag vereinbart?

 

  1. Gibt es eine Zweckbindung für das durch das Begegnungszentrum Integral genutzte Objekt der verwendeten Gelder für die Sanierung des Hauses?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wurde im Zuwendungsbescheid des Bezirksamtes für den Träger Integral e.V. die Arbeit der Begegnungsstätte als Freizeiteinrichtung festgeschrieben?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Träger für 2019 keine Mittel mehr für das Projekt „GAMES“ beantragte?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 06.12.18

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales-2601

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

 

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1. Auf wie viele Jahre ist der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. abgeschlossen?


Der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. wurde für den Zeitraum 15.12.2010 bis 30.11.2020 geschlossen.

 

2. Welche Nutzungsbedingungen wurden im Vertrag vereinbart?
 

Laut § 1 des Mietvertrags ist der Mietgegenstand mitBetrieb einer Einrichtung eines Begegnungszentrums“ bezeichnet. § 9 des Mietvertrags regelt die Benutzung der Mietsache. Diese Bestimmungen sind beigefügtem Anhang zu entnehmen.

 

 

3. Gibt es eine Zweckbindung für das durch das Begegnungszentrum Integral genutzte Objekt der verwendeten Gelder für die Sanierung des Hauses?

 

Das Objekt ist im Jahr 2010 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die für dessen Umbau bestimmt und gebunden waren, zu einem Freizeit-und Begegnungszentrum umgebaut worden.

 

 
 

Nachfrage:

1. Wurde im Zuwendungsbescheid des Bezirksamtes für den Träger Integral e.V. die Arbeit der Begegnungsstätte als Freizeiteinrichtung festgeschrieben?

Laut Bescheid vom 26.02.2018 ist die Zuwendung für den Betrieb eines Begegnungszentrums für Menschen mit und ohne Behinderungen zweckgebunden.

 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Träger für 2019 keine Mittel mehr für das Projekt „GAMES“ beantragte?

 

Das Projekt „GAMES“ wird nicht durch den Zuwendungsbereich des Amtes für Soziales finanziert. Nach Information durch den Träger uft die Finanzierung des niedrigschwelligen „GAMES- Betreuungsangebot im Rahmen von AUA- Angebote zur Unterstützung im Alltag über die Pflegekassen mit einem Anteil der für Personal- und Sachmittel durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege im Dezember dieses Jahres aus. Der Träger hat entschieden, das Projekt nicht weiterzuführen, da die tatchlichen Kosten für das Angebot durch die Mittel über die Pflegekassen und die Senatsverwaltung nicht gedeckt werden konnten. Das Angebot GAMES“ sei von Beginn an unzureichend finanziert gewesen. Es auf stabile und ausreichende finanzielle Beine zu stellen, ist Integral nicht gelungen. Verhandlungen mit der zuwendungsgebenden Senatsverwaltung GPG führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da die Projektförderungszeit von 5 Jahren bereits weit überschritten ist. Um den bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen guten Wechsel zu einem anderen AUA Projekt zu ermöglichen, weist Integral in Gesprächen auf diese hin und unterstützt bei der Suche.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: