Drucksache - DS/1059/V  

 
 
Betreff: Kommt der Schulneubau am Ostbahnhof?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand zum Ersatzneubau des Heinrich-Hertz-Gymnasiums am Ostbahnhof?
     
  2. Welche Hindernisse/ Probleme gibt es?
     
  3. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Vorhaben voran zu bringen?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wenn wie beabsichtigt die HOWOGE diese Maßnahme übernimmt, welche Priorität hat diese dann, da die HOWOGE in Berlin eine ganze Reihe von Schulneubauten in Berlin realisieren soll?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Vom Büro Herwarth & Holz liegt schon seit einer ganzen Zeit eine Machbarkeitsstudie vor. Die Ergebnisse basieren allerdings auf dem alten Musterraumprogramm und daher wird davon ausgegangen, dass beide Flächen, die wir im Auge haben, das ist die ehemalige Parkplatzfläche, die gehört dem Bezirk, die hat eine Fläche von 5.716 m² und die andere Fläche, die der BIM gehört, die hat eine Fläche von 2.000 m², also diese beiden Flächen brauchen wir. Eine Fläche allein reicht nicht. So, die Machbarkeitsstudie hat gesagt, es reicht.

Jetzt haben wir ein neues Musterraumprogramm. Ein neues Musterraumprogramm bedeutet mehr Schulraumqualität, mehr Fläche. Dafür brauchen wir jetzt nicht unbedingt ein neues Musterraumprogramm. Derzeit sitzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie daran. Die machen ein Grobcheck des Standortes, d.h., der Nachweis muss erbracht werden, dass ein vierzügiges grundständiges Gymnasium, also wenn das Herz-Gymnasium dort umzieht, jetzt sind die dreizügig, dann werden sie jedes Jahr vier Klassen aufnehmen, zwei fünfte, zwei siebte. Ob ein vierzügiges Gymnasium mit zwei grundständigen Zügen unter diesen Vorgaben des neuen Musterraumprogramms dort auf diese Flächen passt und demzufolge auch das Bauvorhaben überhaupt realisierbar ist. Ich kann es vorweg nehmen: Dieser Nachweis wird erbracht werden, das muss nur schriftlich sozusagen noch fixiert werden und berechnet werden in Bezug auf die erforderliche Rückübertragung des BIM-Grundstücks, Flurstück 258, das habe ich gerade angesprochen, das kleinere der beiden Grundstücke. In dem Bezirk wurde der ad hoc-Antrag, den der Bezirk gestellt hat, von der BIM zunächst zurückgestellt, da noch Unklarheiten bestanden in Bezug auf benachbarte BIM-Flächen. Richtig ist und auch kein Geheimnis, zumindest nicht in den beteiligten Ausschüssen, dass es noch mehr Flächen im Eigentum der BIM gibt in der Nähe dieses Grundstückes und dass wir diskutieren, ob man diese Flächen anders arrondieren kann, die BIM-Grundstücke zusammenfassen kann, die öffentlichen Grundstücke für öffentliche Nutzungen und Bauvorhaben.

Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der BIM und der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Übertragung des BIM-Grundstücks ins Fachvermögen Schule ein. Also das ist ganz wichtig, dass wir über das Grundstück verfügen - ohne Verfügbarkeit der entsprechenden Grundstücke, d.h. ohne Übertragung ins Fachvermögen Schule keine Möglichkeit der Anmeldung in der Landesinvestitionsplanung.

 

zu Frage 2: Eins habe ich gerade genannt. Im Rahmen der Grundlagenklärung muss eine finale Sicherung, also eine finale Klärung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Grundstückssicherung erzielt werden. Der Bezirk hat den von mir eben erwähnten von der BIM zurückgestellten ad hoc-Antrag erneut gestellt und die Dringlichkeit der Übertragung wurde vom Bezirk noch einmal unterstrichen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird diesen Antrag im Portfolio-Ausschuss unterstützen und wir werden auch noch mal vor diesem Termin hier Kontakt mit der Senatsebene und mit den politischen Leitungsebenen aufnehmen.

Der B-Plan V-44 umfasst auch das BIM-Grundstück, Flur 258, und ist noch nicht festgesetzt. Dieser B-Plan befindet sich aktuell noch im Verfahren. Somit bestehen Klärungsbedarfe bezüglich der Fragestellung der Genehmigungsfähigkeit des Schulbauvorhabens auf Grundlage § 34 BauGB bzw. einer ggf. notwendigen B-Plan-Änderung. Darüber hinaus sind Fragen zu klären, die die Erschließungsstraßen betreffen. Hierzu findet in Kürze eine Abstimmung im Stadtplanungsamt statt.

Neben dem Schul- und Sportamt sind das Stadtentwicklungsamt, das Straßen- und Grünflächenamt und die Serviceeinheit Facility Management an diesen ganzen Fragestellungen beteiligt. Es besteht hoher Zeitdruck, da die Anmeldung von Maßnahmen für die Investitionsplanung des Landes Berlin bis Anfang März 2019, habe ich vergessen, steht da nicht, März 2019 erfolgen muss. Auch Schulneubaumaßnahmen in Verantwortung der Howoge müssen innerhalb dieser Frist angemeldet werden. Es sieht ja so aus, als wenn das eine Kreditfinanzierung ist beim Howoge-Vorhaben, aber es muss lt. Aufstellungsrundschreiben der SenFin auch innerhalb der Frist wie alle anderen Maßnahmen angemeldet werden.

Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist erst im Rahmen der Fortschreibung der Landesinvestitionsplanung eine Aufnahme möglich. Damit würde sich das Vorhaben definitiv um mehrere Jahre verzögern.

 

zu Frage 3: Im Rahmen eines Termins bei der Steuerungsgruppe der Taskforce Schulbau bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Familie am 21.11., ist also nicht lange her, wurde die kurzfristige Klärung der offenen Punkte verabredet. Der Bezirk wird einen weiteren Termin in gleicher Konstellation unter Hinzuziehung der SenStadtWohnen organisieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

zu Nachfrage 1: Laut Aussage der Sen BJF hat diese Maßnahme bei der Howoge eine sehr hohe Priorität in Bezug auf alle in Zuständigkeit der Howoge in Berlin geplanten Schulneubauvorhaben. Das heißt, ich bin guter Hoffnung, ich hoffe, ich verspreche nicht zu viel, dass, wenn wir die Anmeldung schaffen bis Anfang März, wir die Priorität 1 bekommen. Ich habe neulich, ich glaube die Mitglieder des Schulausschusses haben es bekommen, mal den aktuellen Newsletter zum Thema Schulbauoffensive rumgeschickt. Da ist auf der Seite 1 eine wunderbare Karte. Diese Karte stellt gegenüber farblich die geplanten Schulbauvorhaben und Kapazitätserweiterung und die erwarteten Platzbedarfe. Also man tut so, als wäre alles das, was jetzt geplant ist, bereits fertig. Und da gibt es große Bereiche Berlins, die sind grün, also da gibt es kein Problem. Da gibt es ein paar Bereiche, die sind gelb, da wird es ein bisschen kritisch und dann gibt es in ganz Berlin einige ganz, ganz wenige tiefrote Bereiche und dieser Bereich, Samariter-Kiez, Hausburg-Kiez oder insgesamt der Norden Friedrichshain steht tiefrot. Das heißt selbst, wenn wir alle Maßnahmen hinkriegen, die wir jetzt schon planen inkl. Verlagerung Heinrich-Herz-Gymnasium, ist es immer noch tiefrot. Das muss man einfach dazu sagen.

Dies macht den großen Druck deutlich. Wie gesagt, bei einer zügigen Planung und Realisierung von weiteren Schulneubaumaßnahmen wird es über die kommenden Jahre hinweg nicht gelingen, den Anstieg der Schülerzahlen mit einer entsprechenden Ausweitung der Maßnahmen zur Erweiterung der Schulkapazitäten zu bewältigen. In der Schulregion 6, das ist der Samariter-Kiez und der Hausburg-Kiez, gibt es derzeit drei Grundschulen. Die Hausburg-Grundschule, die Justus-von-Liebig- und die Pettenkofer-Grundschule. Alle drei sind bereits jetzt völlig ausgelastet. In dieser Schulregion wird bis 2024 eine Zunahme der Schülerzahlen im Grundschulalter um mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler erwartet. Insofern löst nicht einmal die Verlagerung des Heinrich-Herz-Gymnasiums an den neuen Standort am Ostbahnhof das Problem, diese Maßnahme ist nur Teil einer Lösung. Die Diskussion führen wir weiter, aber da bedarf es sehr viel …, sehr große Anstrengung. Es bedarf auch, zumindest r eine Übergangszeit, einiger Provisorien, Stichwort Schulcontainer, weil wir wissen, welche Maßnahmen in Planung sind und welche in welchem Zeitraum realisiert sind. Alles in allem Frau Hochstätter, ich bin nicht hoffnungslos, aber kein Grund, Entwarnung zu geben.

 
 

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