Drucksache - DS/1058/V  

 
 
Betreff: Information zur Umsetzung der beschlossenen DS Nr. 0734/V in Ämtern und Behörden
(Recht auf Beistand gemäß SGB X § 13 Abs. 4)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Kustak, SusanneKustak, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um den Beschluss der BVV in obiger Drucksache in allen Ämtern umzusetzen (Stand Sozialamt und Jobcenter ist bekannt)?

 

  1. Was wird das Bezirksamt in Zukunft unternehmen, um diesen Beschluss in allen Ämtern und Behörden des Bezirks umzusetzen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt dieses Recht der Bürger*innen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin               

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um den Beschluss der BVV in obiger Drucksache in allen Ämtern umzusetzen (Stand Sozialamt und Jobcenter ist bekannt)?

 

Da der Stand der Umsetzung im Sozialamt sowie im Jobcenter bekannt ist, bezieht sich die Beantwortung der Anfrage hier auf das Jugendamt.

Im Jugendamt wird den Beteiligten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, sich durch einen Beistand im Gespräch unterstützen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen bei Bedarf und der Anmeldung zu Gesprächsterminen auf diese Möglichkeit hin.

Eine gesonderte Information in den schriftlichen Einladungen erfolgt nicht, da hier überwiegend mit standardisierten Texten und Vorlagen der Fachverfahren gearbeitet wird. Diese werden zentral über die jeweils zuständige Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt.

An der Umsetzung eines zentralen Hinweises im Internetauftritt des Jugendamtes zum Recht auf Beistand bei Beratungsgesprächen wird derzeit gearbeitet.

 

  1. Was wird das Bezirksamt in Zukunft unternehmen, um diesen Beschluss in allen Ämtern und Behörden des Bezirks umzusetzen?

 

Die Führungskräfte sind sich ihrer Verantwortung in der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben bewusst und  sensibilisieren im Rahmen ihrer Aufgaben die Mitarbeiter*innen zum Thema Recht auf Beistand.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Ämter muss intern abgestimmt werden, auf welchen Seiten im Internetauftritt der jeweiligen Ämter Hinweise zum Recht auf Beistand bei Beratungsgesprächen eingestellt werden. Dies muss auch auf den Seiten in Leichter Sprache erfolgen.

 

Gleichzeitig wird sich die ämterübergreifende AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirkes in einer der nächsten Sitzungen mit diesem Thema befassen, um analog dem Flyer des Jobcenters Hinweismaterial zu entwickeln.

 

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt dieses Recht der Bürger*innen?

Die Ämterbegleitung durch Vertrauenspersonen stellt ein Grundrecht dar. Für Menschen, die sich in Ämtern und Behörden unsicher oder unterlegen fühlen,  für Menschen mit unzureichenden Sachkenntnissen, für Menschen mit Lese- und Schreibschwächen, Sprach- und Verständnisschwierigkeiten ist die Beistandschaft eine wirksame Unterstützung.

Gleiches gilt auch für Menschen, die nur einen Augen- und Ohrenzeugen wünschen, "Vier Ohren hören mehr als zwei", sagt der Volksmund.

 

Somit befürwortet das Bezirksamt grundsätzlich das Recht der Bürger*innen auf eine Begleitung durch einen Beistand.

 

 

Monika Herrmann

 
 

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