Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1058/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Da der Stand der Umsetzung im Sozialamt sowie im Jobcenter bekannt ist, bezieht sich die Beantwortung der Anfrage hier auf das Jugendamt. Im Jugendamt wird den Beteiligten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, sich durch einen Beistand im Gespräch unterstützen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen bei Bedarf und der Anmeldung zu Gesprächsterminen auf diese Möglichkeit hin. Eine gesonderte Information in den schriftlichen Einladungen erfolgt nicht, da hier überwiegend mit standardisierten Texten und Vorlagen der Fachverfahren gearbeitet wird. Diese werden zentral über die jeweils zuständige Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt. An der Umsetzung eines zentralen Hinweises im Internetauftritt des Jugendamtes zum Recht auf Beistand bei Beratungsgesprächen wird derzeit gearbeitet.
Die Führungskräfte sind sich ihrer Verantwortung in der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben bewusst und sensibilisieren im Rahmen ihrer Aufgaben die Mitarbeiter*innen zum Thema Recht auf Beistand.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Ämter muss intern abgestimmt werden, auf welchen Seiten im Internetauftritt der jeweiligen Ämter Hinweise zum Recht auf Beistand bei Beratungsgesprächen eingestellt werden. Dies muss auch auf den Seiten in Leichter Sprache erfolgen.
Gleichzeitig wird sich die ämterübergreifende AG Öffentlichkeitsarbeit des Bezirkes in einer der nächsten Sitzungen mit diesem Thema befassen, um analog dem Flyer des Jobcenters Hinweismaterial zu entwickeln.
Die Ämterbegleitung durch Vertrauenspersonen stellt ein Grundrecht dar. Für Menschen, die sich in Ämtern und Behörden unsicher oder unterlegen fühlen, für Menschen mit unzureichenden Sachkenntnissen, für Menschen mit Lese- und Schreibschwächen, Sprach- und Verständnisschwierigkeiten ist die Beistandschaft eine wirksame Unterstützung. Gleiches gilt auch für Menschen, die nur einen Augen- und Ohrenzeugen wünschen, "Vier Ohren hören mehr als zwei", sagt der Volksmund.
Somit befürwortet das Bezirksamt grundsätzlich das Recht der Bürger*innen auf eine Begleitung durch einen Beistand.
Monika Herrmann |
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