Drucksache - DS/1049/V  

 
 
Betreff: EA040 - Wohnungsbau auf vorhandenen Bauflächen, statt weitere Versiegelung von Grünflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Im Bezirk Friedrichshain gibt es noch unbebaute versiegelte Flächen, zum Beispiel den Bereich der ehemaligen Cosywashanlage Ebertystraße, Ecke Mühsamstraße …..
 

  1. Wie viele Bauflächen gibt es im Bezirk, die nicht zugleich Grünfläche sind? (D.h. alte Bestandsbauten, versiegelte Flächen, potentielle Bauflächen = Parkplätze etc.)
     
  2. Gibt es konkrete Planungen, Parkplatzflächen bzw. Flachbauten mit Gewerbenutzung für den überbauenden Wohnungsbau heranzuziehen?
     
  3. Ist es möglich, aktuelle Bauvorhaben zurückzustellen, um diese in ein nachhaltiges und ökologisch sinnvolles Gesamtplanungskonzept einzubeziehen.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1:r diese Frage kann künftig auch das bezirkliche Wohnbauflächen-Informationssystem, WoFis genannt, herangezogen werden. Gewerbliche Erweiterungspotenziale werden hier allerdings nicht explizit erfasst. Das WoFis wird halbjährlich aktualisiert. Mit der letzten Fortschreibung im Sommer 2008 wurden für den Bezirk insgesamt rd. 90 potenzielle Bauflächen auf den ein Potenzial für insgesamt 7.941 Wohneinheiten gesehen wird, festgestellt. Damit sind dann die kurzfristigen, die mittelfristigen und langfristigen Potenziale zusammengerechnet. Darüber hinaus enthält das WoFis noch 20 weitere sogenannte perspektivische Bauflächen, für die aber derzeit die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht geklärt sind. Sollten sich hier Änderungen ergeben, fließen diese dann im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierungen ein.

 

zu Frage 2: Derzeit gibt es konkrete Gespräche mit ALDI zum Standort Helsingforser Straße. Von Seiten des Bezirks gibt es Bemühungen, die ins Stocken geratenen Gespräche am Standort des ehemaligen EDEKA-Marktes an der Rüdersdorfer Straße fortzusetzen und den ALDI-Markt in der Weinstraße im Rahmen des Verfahrens zur Weiterentwicklung im Bereich Friedrichshain-West weiter zu entwickeln. Für den LIDL-Markt an der Zeughofstraße gab es schon konkrete Bauvorschläge. Derzeit erfolgen hier aber keine Aktivitäten seitens der Firma LIDL. Umgesetzt wurde inzwischen die Neuentwicklung eines ehemaligen eingeschossigen Netto-Markts durch eine Blockrandbebauung für Wohnen und einen integrierten Einzelhandelsmarkt an der Corinthstraße 32.

Bedarf sieht das Bezirksamt auch für den Standort des Rewe-Markts an der Warschauer Ecke Gubener Straße. Hier besteht die Aufgabe einer städtebaulichen Neuordnung, die allerdings nach unseren Informationen für die Betreiber noch im Zusammenhang mit der zukünftigen Gebietsentwicklung auf dem RAW-Gelände gesehen wird. Vorher wird es wohl nicht zu konkreten Entscheidungen kommen.

 

zu Frage 3: Die Bezeichnung eines nachhaltigen und ökologischen Gesamtkonzepts ist zunächst in dieser Form rechtlich unbestimmt. Grundsätze von Ökologie und Nachhaltigkeit sind bereits heute rechtlich verbindlich und in der Aufstellung von Bebauungsplänen geregelt, vor allem unter Beachtung der umwelt- und naturschutzrechtlichen Grundlagen, Rechtsgrundlagen. Die Anforderungen an die Umweltbelange wie auch Wasserwirtschaft oder Luftreinhaltung wachsen stetig an, was sich auch an den immer umfangreicher werdenden Umweltberichten im Rahmen von Bebauungsplänen zeigt.

Der Begriff des Zurückstellens steht im Zusammenhang mit den sogenannten städtebaulichen Sicherungsinstrumenten in der Bauleitplanung und im besonderen Städtebaurecht, also beim Bebauungsplanverfahren oder im Sanierungsrecht. Zurückgestellt werden Anträge, die den Zielen z.B. eines Bebauungsplans oder dem Sanierungsziel zuwider laufen oder die Planungen unmöglich machen. Das bedeutet umgekehrt, dass Bauvorhaben, die den bauordnungs- und planungsrechtlichen Formen entsprechen, auch genehmigt werden müssen.

 

Frau Böhme: Wenn ich fragen darf, zum Anfang von WoFis und dass das zukünftig bereitgestellt werden soll. Ist das …, habe ich das richtig verstanden?

 

zu Nachfrage 1:  Ich kann noch  mal vorlesen. Für diese Fragen kann künftig auch das bezirkliche Wohnbauflächen-Informationssystem herangezogen werden. Das heißt also nicht, dass das veröffentlicht wird.

 

Frau Böhme: Aha, also wir kommen da auch gar nicht ran.

 

zu Nachfrage 2: Sie können immer wieder Fragen stellen, wie auch hier heute und hier haben wir dann das WoFis, um daraus wieder Antworten zu generieren.

 
 

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