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Drucksache - DS/1047/V
Ich frage das Bezirksamt:
Erläuterung:
Laut BKA sind kommunale Verwaltungen besonders korruptionsanfällig (vgl. Bundeslagebilder Korruption des BKA). Nichtsdestotrotz wird aktuellen Studien zufolge das Korruptionsrisiko in der Verwaltung allgemein stark unterschätzt. Ferner entfalten die gängigen administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene kaum Wirkung. Sie wirken oft weder präventiv, noch führen sie zur Aufdeckung von Korruptionsstraftaten. In der Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung der Senatsverwaltungen ist das "faktisch nicht vorhandene Entdeckungsrisiko" für Korruptionsdelikte in der Berliner Verwaltung spätestens seit 2016 bekannt (lt. Sitzungsprotokoll der AG Korruptionsbekämpfung Nov. 2016). Auch die Generalstaatsanwaltschaft bemängelte schon in ihrem Tätigkeitsbericht 2016 der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ das geringe Entdeckungsrisiko bei Korruptionsstraftaten.
Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann
zu Frage 1: Korruptionsfälle sind zurzeit dem Bezirksamt nicht bekannt und aktuell haben wir keine. Von daher können wir Ihnen auch nichts über einen Schaden sagen, der eventuell stattgefunden haben könnte.
zu Frage 2: Wir haben zwei Revisorenstellen besetzt, einmal die Innenrevisorin, die bei der Bezirksbürgermeisterin angesiedelt ist und die Revisorin vom Sozialamt, die in den finanzstarken Bereichen unangekündigte Prüfungen vornehmen, also besonders die Innenrevisorin meldet ihre Prüfung nicht an und es gibt bestimmte Bereiche in einer Verwaltung, die besonders anfällig für Korruptionen sind und dort wird dann auch entsprechend regelmäßig geprüft. Seit vielen Jahren wird Wert darauf gelegt, dass die Revisoren in Problemsituationen immer ansprechbar sind, kritische Situationen im Vorfeld erkennen und dem entgegenwirken können. Die Geschäftsanweisung der Innenrevisorin beschreiben die Aufgaben und Befugnisse der Revisoren, die allen Beschäftigen des Bezirksamtes bekannt sind. 2. Zusätzlich werden jährlich in den sogenannten Belehrungsmappen, d.h., da sind bestimmte Informationen, die jeder und jede Beschäftigte in die Hand bekommt und unterzeichnen muss, dass sie sie zumindest zur Kenntnis genommen hat, also gelesen hat. Das ist ein Ritual, was glaube ich, jede Verwaltung hat. Die Hinweise auf interne Regelungen über die Annahme von Belohnungen und Geschenken, Verhaltenskodex gegen Korruption und Haftungsprüfung von den Beschäftigten sind dort eben, wie ich gesagt habe, zur Kenntnis zu nehmen. 3. Die Unregelmäßigkeiten im Verwaltungshandeln werden in den regelmäßigen Besprechungen der Antikorruptionsarbeitsgruppe bearbeitet. Das heißt, der Bezirk hat eine eigene Antikorruptionsarbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Leitungskräften, Personalrat, dem Rechtsamt und der Innenrevision zusammen, die sich alle zwei bis drei Monate trifft. Dadurch werden rechtzeitig kritische Arbeitsbereiche erkannt und die Leitungsebene hat die Möglichkeit, frühzeitig der Korruption vorzubeugen. Darüber hinaus, 4., hat die landesweite Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung u.a. eine Zentralstelle für Korruptionsprävention eingerichtet und ein Vertrauensanwalt beauftragt. Den Vertrauensanwalt können Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit weitergeleitet werden. Und 5. ist beim Landeskriminalamt ein anonymes Hinweisgeberverfahren installiert worden, das nennt sich BKMS. Dankeschön.
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