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Drucksache - DS/1021/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 13-14 (Zapf) dahingehend zu ändern, so dass keiner der Gebäuderiegel näher als 20 Meter an das Spreeufer heranragt.
Begründung: Damit sollen vor dem Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ zum Teil umgesetzt werden. Darin wurde ein 30 Meter breiter unbebauter Bereich entlang der Spree angestrebt, von denen 20 Meter öffentlich sind. In den aktuellen Planungen ragt vor allem der Gebäuderiegel an der Brommystraße wesentlich näher als 20 Meter an das Spreeufer heran.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 09.01.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 30.01.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Rücküberweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 06.03.2019 Der Antrag wird zurückgezogen.
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