Drucksache - DS/0997/V  

 
 
Betreff: Verspätete Parkraumbewirtschaftungszonenhinweisschilder im Bergmann- und Viktoriakiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viel hat die verspätete Inbetriebnahme der genannten Parkraumbewirtschaftungszone (Verzögerung durch fehlende Beschilderung) den Bezirk und den privaten Betreiber der Parkraumbewirtschaftung (Aufstellung und Wartung der Automaten usw.) gekostet?

 

  1. Woraus setzen sich diese Kosten zusammen?

 

  1. Gibt es Schadensersatz-/Ausgleichsforderungen des Betreibers gegen den Bezirk?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn ja, werden diese Forderungen vom Bezirk gegenüber der mit der Schilderanfertigung beauftragten Firma geltend gemacht?

 

  1. Wurde der verspätete Start dem Betreiber sofort nach Kenntnis mitgeteilt?

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Wie viel hat die verspätete Inbetriebnahme der genannten Parkraumbewirtschaftungszone (Verzögerung durch fehlende Beschilderung) den Bezirk und den privaten Betreiber der Parkraumbewirtschaftung (Aufstellung und Wartung der Automaten usw.) gekostet?

 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es für die Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keinen privaten Betreiber gibt. Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung wird durch das Bezirksamt beschlossen und unter Beteiligung verschiedener Ämter eingeführt und umgesetzt.

 

Auf Grundlage des Gutachtens für die Einführung der Zonen 60 und 61 ist wegen des verzögerten Beginns der Bewirtschaftung von einer Schadenshöhe von insgesamt ca. 145.000.-€ auszugehen.

 

  1. Woraus setzen sich diese Kosten zusammen?

 

Der Schadensbetrag setzt sich zusammen aus dem Ausfall von Einnahmen aus den Parkscheinautomaten, entgangenen Bußgeldeinnahmen, anteiligen Personalkosten für die Parkraumüberwachungskräfte sowie die Kosten für das erforderliche Update aller Programme für die Parkscheinautomaten hinsichtlich des neuen Einführungstermins.

 

  1. Gibt es Schadensersatz-/Ausgleichsforderungen des Betreibers gegen den Bezirk?

 

Beantwortung ergibt sich aus Antwort 1 und 2.

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn ja, werden diese Forderungen vom Bezirk gegenüber der mit der Schilderanfertigung beauftragten Firma geltend gemacht?

 

Das Straßen- und Grünflächenamt ist u.a. zuständig für die Beauftragung der Herstellung, Lieferung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Inwieweit Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können, kann vom Ordnungsamt nicht beantwortet werden.

 

 

  1. Wurde der verspätete Start dem Betreiber sofort nach Kenntnis mitgeteilt?

 

Beantwortung ergibt sich aus Antwort 1 und 2, bzw. aus vorstehender Antwort

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

 

 
 

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