Drucksache - DS/0992/V  

 
 
Betreff: EA036 - Keine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bauplanung der WBM, Pintschstraße neben 9
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg dazu verpflichtet, bei allen Bauvorhaben der WBM, die WBM dazu Aufzufordern ihre Mieter frühzeitig an der Bauplanung zu beteiligen oder muss das Bezirksamt immer erst für einzelne Bauvorhaben der WBM, durch den langen Prozess des Einwohnerantrages(monatelanges Unterschriftensammeln)an die BVV, dazu beauftragt werden?
     
  2. Wenn durch die WBM keine Beteiligung der Bürger an der Vorplanung und keine Vorinformation vor Abschluss der Bauplanung erfolgte und die Zeit für einen Einwohnerantrag nicht mehr ausreicht, da der Bauantrag schon befürwortet wurde, müssen das die Bürger dann als so gegeben hinnehmen oder macht ein entsprechend formulierter Einwohnerantrag dennoch Sinn?
     

 

Erläuterungen:

Den Bewohnern der Kochhannstraße 7-9a wurde erst auf einer Informationsveranstaltung der WBM die feststehende Bauplanung mitgeteilt. Eine Änderung durch evtl. Kompromisse oder Vorschläge ist laut Aussage der Mitarbeiterin der WBM nicht gewünscht. Bei der Gestaltung der dann noch minimal vorhandenen Grünflächen" darf" mitgewirkt werden. Auf unserem Hof findet ein einschneidender Eingriff in die Natur statt, Nur weil unbedingt noch zusätzlich zu einem Lückenschluss ein Quergebäude mitten auf den Hof gesetzt werden soll. Die Anwohner sind entsetzt über die Vorgehensweise der WBM und fehlender frühzeitiger Bürgerbeteiligung. Durch den Querbau müssen mindestens 8 große Bäume gefällt werden.
Abkürzung: WBM-Wohnungsbaugesellschaft Mitte

 

 

 

Beantwortung: Herr Hehmke in Vertretung für BezStR Herr Schmidt

 

Eins vorweg: Eben habe ich die Beantwortung vorgelesen, die mir aus der Verwaltung von Herrn Schmidt zugeliefert wurde und dann habe ich frei gesprochen. Das gelingt mir bei Ihrem Anliegen nicht, hier kann ich mich in der Tat nur auf das Vorlesen beschränken, weil ich hier in der Tat weder irgendeine Zuständigkeit habe noch thematisch allzu sehr vertieft darin bin. Deswegen lese ich die Zuarbeiten vor, die hier aus dem Bereich des Kollegen Schmidt gemacht worden sind.

 

zu Frage 1: Das Bezirksamt ist rein formal nicht verpflichtet, Bauherren, so auch die WBM, zur frühzeitigen Beteiligung von Mieterinnen und Mietern aufzufordern. Allerdings ergibt sich eine Aufforderung zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit bzw. der Nachbarschaft bei Bauvorhaben für die Bauherren aus dem § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Je nach Umfang und Größe von Bauvorhaben sollen die Bauherren diese entsprechend veröffentlichen, informieren oder auch Erörterungsveranstaltungen durchführen. Die betroffenen Behörden sollen gegenüber dem Bauherren darauf hinwirken, dieser Aufforderung nachzukommen.

Das Bezirksamt hat dazu ein Merkblatt entwickelt, das dem Bauherren und Antragsteller frühzeitig ausgehändigt wird und sowohl im Fachbereich Bauaufsicht wie auch im Fachbereich Stadtplanung und im Rahmen der fachlichen Beratungen ausdrücklich thematisiert wird.

Eine rechtliche Verpflichtung, die auch entsprechend eingefordert werden kann, ergibt sich allerdings aus dem § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz leider nicht.

 

zu Frage 2: Wie sich aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt, nnen Bauherren durch die Behörden nicht verpflichtet werden, Beteiligungen durchzuführen. Entsprechend kann also auch nicht sanktioniert werden.  Soweit Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, sind die Genehmigungen auch zu erteilen. Allerdings werden die privaten Bauherren in den letzten Jahren verstärkt durch das Bezirksamt zur Information der Öffentlichkeit aufgefordert und auch die entsprechenden Rückläufe eingefordert.

Auch die WBM verstärkt die Beteiligung ihrer Mieterinnen und Mieter. Der hier vorliegende Bauantrag stammt allerdings schon aus dem Jahr 2015 und wurde in diesem Jahr verlängert. Die Verlängerung war zu erteilen, da sich die Sach- und Rechtslage seitdem nicht geändert hatte. Die WBM steht als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft allerdings auch noch anders in der öffentlichen Wahrnehmung als die meisten Privatbauherren.

Das Bezirksamt wird auch weiterhin gezielt darauf hinwirken, dass bei Bauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaften die Mieterinnen und Mieter frühzeitig informiert und in die Planungsüberlegungen miteinbezogen werden.

Eingehende Bauanträge und Bauvorbescheidsanträge werden ja auch dem Ausschuss für Stadtentwicklung bekannt gegeben und im Bedarfsfall auch dort vorgestellt. Gemeinsam kann auch noch einmal mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass Bauherren informieren und beteiligen sollen.

 

Frau Böhme: Ja, und zwar nächste Frage: Sie haben Auflagen des Bezirksamtes, also sind Auflagen des Bezirksamtes an die WBM geplant oder werden erteilt in Hinsicht auf die Erhaltung von Grün- und Spielflächen und in Hinsicht darauf die Nachverdichtung ökologisch und sozialverträglich zu gestalten?

 

zu Nachfrage 1: Soweit ich das verfolgen kann, finden sozusagen neue Bauvorhaben, Nachverdichtungsvorhaben der WBM, zumindest in Friedrichshain-West, überwiegend im Rahmen von Bebauungsplanverfahren statt. Wenn sie einen Bebauungsplanverfahren machen, dann ist ohnehin eine umfangreiche rger/innenbeteiligung vorgesehen. Insofern kann ich Ihnen das nicht einzelfallbezogen auf dieses Bauvorhaben, was Sie jetzt hier angefragt haben, beantworten, sondern nur auf die Bebauungsplanverfahren verweisen.

Ja, ich weiß, ich kann es Ihnen aber nur zu Friedrichshain-West sagen, weil wir hier umfangreiche B-Plan-Verfahren machen. Wie das in Ihrem Bereich jetzt konkret aussieht mit diesem Bauvorhaben, ist glaube ich beantwortet.

Also hier haben wir keine Einwirkungsmöglichkeit in der Hinsicht, dass wir hier wirklich Bedingungen stellen können. Wir können nur zur Beteiligung auffordern und ich weiß, dass dem Bezirksamt in Gänze und auch dem Kollegen Schmidt wichtig ist, dass solche Dinge berücksichtigt werden. Aber es ist eben ein Soll, aber kein Muss. Von daher sind wir dann eher in der Situation derjenigen, die Vorschläge machen oder anmahnen, aber nicht in der Situation, dass wir hier Dinge rechtlich festsetzen können.

 

Frau Böhme: Letzte Frage. Ist das …, also unterstützt das Bezirksamt bei Bauprojekten der WBM die Mieterinitiativen, um noch mal mit der WBM an einen Tisch zu kommen, noch mal darüber zu reden? WBM ist ja nicht bereit zu Gesprächen in dem Sinne. Unterstützt das Bezirksamt oder …

 

zu Nachfrage 2: Ich bin mir relativ sicher, auch wenn ich nicht dabei war, dass der Kollege Schmidt im Rahmen seiner Gespräche auch mit der WBM-Geschäftsführung redet an vielen Stellen und ich werde ihm das noch mal mitgeben, dass der Wunsch hier ausdrücklich besteht und das noch mal im Nachgang ihm ans Herz legen, dass er hier noch mal tätig wird. Aber ich bin mir relativ sicher, dass er das ohnehin tut, weil dem Bezirksamt eine umfassende Bürger/innenbeteiligung nicht nur in Bezug auf Bauvorhaben von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder privaten Investoren wichtig ist, sondern das generell ein wichtiges Bestandteil des demokratischen Geschehens unserer Beziehung ist.

 

 
 

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