Drucksache - DS/0980/V  

 
 
Betreff: Änderung Punkt 2c der Geschäftsordnung Silvio-Meier-Preis: Begründung des Vorschlags
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Jaath, KristineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Änderung GO Silvio Meier Preis  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Punkt 2, „Aufruf“, Unterpunkt c) soll folgendermaßen geändert werden:

Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss mit Begründung schriftlich eingereicht werden und soll insgesamt nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen. Vorschläge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.

 

Begründung:

 

Die bisherige Formulierung in der GO, Punkt 2c: lautet: „Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss schriftlich eingereicht werden und soll mitsamt der Begründung nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen.“

Die Formulierung „mitsamt der Begründung“ impliziert zwar eine Argumentation von Seiten der Einbringer*in, weshalb und für welche Verdienste die eingereichte Bewerbung/Vorschlag mit dem Silvio-Meier-Preis ausgezeichnet werden soll, fordert sie aber nicht expressis verbis. Dies hat zur Folge, dass bei der Jury des Silvio-Meier-Preises Einzeiler als Bewerbungen/Vorschläge eingereicht werden, die die Jury ohne Begründung in keiner Weise beurteilen kann.

Die Forderung im „Aufruf“ muss deshalb lauten, dass allein Vorschläge/Bewerbungen für eine Person, Gruppe, Initiative für den Silvio-Meier-Preis berücksichtigt werden, die in einer Begründung darstellen können, weshalb jemand/eine Gruppe/Initiative für ihr herausragendes Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung geehrt werden soll.
 

 

BVV 17.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Punkt 2, „Aufruf“, Unterpunkt c) soll folgendermaßen geändert werden:

Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss mit Begründung schriftlich eingereicht werden und soll insgesamt nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen. Vorschläge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.

 

 
 

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