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Drucksache - DS/0980/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Punkt 2, „Aufruf“, Unterpunkt c) soll folgendermaßen geändert werden: Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss mit Begründung schriftlich eingereicht werden und soll insgesamt nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen. Vorschläge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.
Begründung:
Die bisherige Formulierung in der GO, Punkt 2c: lautet: „Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss schriftlich eingereicht werden und soll mitsamt der Begründung nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen.“ Die Formulierung „mitsamt der Begründung“ impliziert zwar eine Argumentation von Seiten der Einbringer*in, weshalb und für welche Verdienste die eingereichte Bewerbung/Vorschlag mit dem Silvio-Meier-Preis ausgezeichnet werden soll, fordert sie aber nicht expressis verbis. Dies hat zur Folge, dass bei der Jury des Silvio-Meier-Preises Einzeiler als Bewerbungen/Vorschläge eingereicht werden, die die Jury ohne Begründung in keiner Weise beurteilen kann. Die Forderung im „Aufruf“ muss deshalb lauten, dass allein Vorschläge/Bewerbungen für eine Person, Gruppe, Initiative für den Silvio-Meier-Preis berücksichtigt werden, die in einer Begründung darstellen können, weshalb jemand/eine Gruppe/Initiative für ihr herausragendes Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung geehrt werden soll.
BVV 17.10.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Punkt 2, „Aufruf“, Unterpunkt c) soll folgendermaßen geändert werden: Die Bewerbung bzw. der Vorschlag muss mit Begründung schriftlich eingereicht werden und soll insgesamt nicht mehr als vier Din-A4-Seiten umfassen. Vorschläge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.
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