Drucksache - DS/0888/V  

 
 
Betreff: Pflegeleistungen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Bearbeitungszeiten haben derzeit Anträge für die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe zur Pflege und die Zuweisung zu einer Pflegestufe?

 

  1. Wie lange dauern die Auszahlungen von Transferzahlungen der Hilfe zur Pflege?

 

  1. Gibt es im Bezirk die Möglichkeit zur Vermeidung einer physischen Präsenz bei der Beratung oder Beantragung der Sozialleistungen?
     

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn ja: Welche Möglichkeiten gibt es?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Welche Bearbeitungszeiten haben derzeit Anträge für die Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe zur Pflege und die Zuweisung zu einer Pflegestufe?

 

Neuanträge auf Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege werden im Schnitt nach ca. 60 Tagen entschieden. Der sozialhilferechtlich anzuerkennende pflegerische Bedarf steht im Regelfall deutlich früher fest und kann dem zu Pflegenden bereits mit Übersendung des entsprechenden Modulbogens, in der Regel innerhalb der rahmenvertraglich festgeschriebenen Frist von 8 Wochen, mitgeteilt werden. Die Prüfung der sonstigen (wirtschaftlichen) Voraussetzungen, welche für die letztliche Entscheidung und Bescheiderteilung aufzuwenden ist, zieht die Bearbeitungszeit häufig in die Länge. Es ist gerade bei dem betroffenen Personenkreis nicht selten sehr schwierig, die zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse unabdingbar notwendigen Unterlagen übermittelt zu bekommen. Fälle, in denen eine zu lange Bearbeitungszeit seitens der Pflegedienste und/oder Pflegebedürftigen bemängelt werden, sind in unserem Amt sehr selten. Weiterbewilligungen bereits laufender Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege werden antragslos seitens des Amtes initiiert, und das Ziel der „nahtlosen“ Folgebewilligung wird in der Regel erreicht.

Zu den Bearbeitungszeiten im stationären Bereich der Hilfe zur Pflege liegen keine belastbaren Daten vor.

 

Die Zuerkennung zu einer Pflegestufe im Sinne des SGB XI wurde bis 31.12.2016 für den Personenkreis der Pflegeversicherten durch die Pflegekassen im Zusammenwirken mit dem MdK der Pflegekassen vorgenommen. Bis zum Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II galt eine gesetzlich festgeschriebene Bearbeitungsfrist von 6 Wochen. Ab dem 01.01.2017 sind die 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade gewandelt worden, bei Bestandsfällen mittels Umrechnungsformel ohne Neubegutachtung. Aufgrund der dennoch hohen Zahl notwendiger Neubegutachtungen bzw. Überprüfungsanträgen wurde die Aussetzung der 6 Wochenfrist vorübergehend beschlossen.

 

Sofern das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg sogenannte Analoggutachten für den Personenkreis der Nichtversicherten erstellen muss, beauftragen wir einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Begutachtung und sind regelhaft in der Lage, den ermittelten Pflegegrad innerhalb der (aktuell ausgesetzten) 6 Wochenfrist zu bescheiden.

 

 

  1. Wie lange dauern die Auszahlungen von Transferzahlungen der Hilfe zur Pflege?

 

Im ambulanten Bereich der Hilfe zur Pflege werden die eingehenden Rechnungen der Pflegedienste in der Rechnungsstelle der Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege sachlich und rechnerisch geprüft und in das zuständige Sachgebiet zur Anweisung mittels des Fachverfahrens OpenProsoz gegeben. Genaue Durchlaufzeiten werden nicht erfasst. Die rahmenvertraglich festgeschriebenen Fristen von Zahlungsanweisung 2 Wochen nach Eingang der nicht zu beanstandenden Rechnung sind schwer einzuhalten. Es gelingt den Arbeitsgruppen Hilfe zur Pflege aktuell jedoch, die Zahlungen so zeitnah veranlassen zu können, dass es keinen Grund für Beanstandungen seitens der Leistungserbringer*innen gibt. Das Zahlungsziel 2 Wochen wird, wenn nicht einzuhalten, nur geringfügig überschritten.

 

Im stationären Bereich werden die Leistungen per monatlicher Vorauszahlung realisiert.

 

 

  1. Gibt es im Bezirk die Möglichkeit zur Vermeidung einer physischen Präsenz bei der Beratung oder Beantragung der Sozialleistungen?

 

Das Amt für Soziales hat keine mobilen Beratungsteams. Bei indizierter Notwendigkeit der Beratung/ Sachverhaltsaufklärung zur Klärung sozialer Notsituationen ist es uns möglich, den Sozialdienst des Gesundheitsamtes einzuschalten und einen Hausbesuch zu veranlassen.

 

Im Bereich der Hilfe zur Pflege beispielsweise ist es nur in Ausnahmefällen notwendig, bzw. zu verzeichnen, dass die Sachbearbeitung direkten persönlichen Kontakt zu den Leistungsberechtigten hat. Beratungsmöglichkeiten bieten hier auch die in der gesamten Stadt verteilten Pflegestützpunkte der Pflegekassen. Im Bereich der Eingliederungshilfe wird aufsuchende Beratung häufig praktiziert.

 

Beratung kann durchaus auch telefonisch oder schriftlich, dazu auch über Bevollmächtigte erfolgen. 

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn ja: Welche Möglichkeiten gibt es?

 

Siehe oben

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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