Drucksache - DS/0850/V  

 
 
Betreff: Free Spätis! Anpassung der Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätkaufgeschäfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
11.09.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden vertagt   
02.10.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden vertagt   
13.11.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
21.05.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Free Spätis  
Anlage zur VzK DS/0850/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister für eine Liberalisierung der Berliner Ladenöffnungszeiten r inhabergeführte Spätverkaufsstellen im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass

  1. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
  2. eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.

 

Der BVV ist bis zur BVV im Oktober 2018 zu berichten.

 

 

Begründung:

Das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg müssen die als „Spätis“ bekannten, meist inhabergeführten Spätkauf-Stellen die Folgen der aktuellen Rechtslage ausbaden. Sonntags geöffnete Spätis treiben noch immer in der Illegalität. Wir setzen uns dafür ein, dass die überkommenen Ladenschlussgesetze der heutigen Lebenswirklichkeit angepasst werden. Spätis sind Nahversorger und gehören zur Kiezkultur und sollten deshalb nicht kriminalisiert werden. Die Möglichkeit der legalen Sonn- und Feiertagsöffnung für Spätverkaufsstellen würde diese für Berlin wichtige Händlergruppe von unnötiger Bürokratie entlasten und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Denn eine Freigabe des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, da es unterschiedliche Ausnahmeregelungen gibt, die bestimmte Teile des Einzelhandels, wie z.B. Tankstellen, bevorzugen.

 

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiOEB 13.11.2018

 

Betreff NEU: Free Spätis! Anpassung der Ladenöffnungszeiten für inhabergeführte Spätkaufgeschäfte

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innenr eine Anpassung der Berliner Ladenöffnungszeiten r inhabergeführte Spätverkaufsstellen unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer*innenrechten - im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass

 

  1. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
  2. eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.

 

Die Lärmproblematik in Hotspots unseres Bezirkes, zu denen auch einige Spätis beitragen, muss Beachtung finden.

 

Der BVV ist bis zur BVV im rz 2019 zu berichten.

 

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Rat der Bürgermeister*innenr eine Anpassung der Berliner Ladenöffnungszeiten r inhabergeführte Spätverkaufsstellen unter Berücksichtigung von Arbeitnehmer*innenrechten - im Hinblick auf Sonn- und Feiertage einzusetzen.

 

Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass

 

  1. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) eine Definition von Spätverkaufsstellen („Spätis“) aufgenommen wird,
  2. eine Klarstellung erfolgt, dass diese Spätverkaufsstellen als Verkaufsstellen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BerlLadÖffG gelten.

 

Die Lärmproblematik in Hotspots unseres Bezirkes, zu denen auch einige Spätis beitragen, muss Beachtung finden.

 

Der BVV ist bis zur BVV im rz 2019 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 09.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden

 

 

WiOEB 15.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 06.06.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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