Drucksache - DS/0802/V  

 
 
Betreff: Hausburg-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Weeger, AndreasWeeger, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schadensanzeigen gab es von der Hausburg-Grundschule im Jahr 2018 (beim Schulamt)?

 

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand bei den einzelnen Anzeigen?

 

  1. Gab es Beschwerden an das Bezirksamt von Seiten der Hausburg-Grundschule oder der Elternschaft bezüglich der Reinigungsfirma?

 

 

Nachfrage

 

  1. Was wurde aufgrund der Beschwerdelage ggf. unternommen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie viele Schadensanzeigen gab es von der Hausburg-Grundschule im Jahr 2018 (beim Schulamt)

 

Nach aktuellem Stand (29.05.2018) liegen dem Schul- und Sportamt 22 Schadensanzeigen (TroubleTickets) für das Jahr 2018 vor.

 

  1. Wie ist der Bearbeitungsstand bei den einzelnen Anzeigen?

 

Von den 22 vorliegenden Meldungen konnten bereits fünf abschließend bearbeitet werden. Die übrigen 17 liegen in der Bearbeitung des hierfür zuständigen Hochbauservice.

 

  1. Gab es Beschwerden an das Bezirksamt von Seiten der Hausburg-Grundschule oder der Elternschaft bezüglich der Reinigungsfirma?

 

In den vergangen Jahren erreichen das Schul- und Sportamt vermehrt Beschwerden hinsichtlich der Reinigungsfirmen bzw. deren Leistungen. Für das Jahr 2018 liegen 18 entsprechende Meldungen vor.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Was wurde aufgrund der Beschwerdelage ggf. unternommen?

 

Nachdem auch mit der qualitätsorientierten Neuausschreibung der Schulreinigung am Standort der Hausburg-Grundschule kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden konnte, wurde nach der Einleitung eines vorgeschriebenen Abmahnungsverfahren der seinerzeit zuständigen Reinigungsfirma die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, eine kurzfristige Ersatzvornahme der zu erbringenden Reinigungsleistungen beauftragt und parallel die Leistungen für den Standort notwendigerweise neu ausgeschrieben und vergeben.

 

Leider werden auch mit der Neuvergabe der Leistungen und diversen Vor-Ort-Terminen und Kontakten zur Aufforderung einer Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen seitens der Firma keine (dauerhaften) zufriedenstellenden Reinigungsleistungen erbracht, sodass der Bezirk gewillt ist, nach Prüfung von Möglichkeiten hier weitere Schritte einzuleiten. Das Schul- und Sportamt steht diesbezüglich im regelmäßigen Kontakt zur Schule.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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