Drucksache - DS/0787/V  

 
 
Betreff: Ein Baulückenkataster für Xhain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:CDU
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
20.06.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Baulückenkataster  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Baulückenkataster für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen, aus dem öffentlich einsehbar Baulücken und Flächen im privaten und öffentlichen Besitz ersichtlich sind, die für eine künftige Bebauung zur Verfügung stehen.

Dafür sollten auch die Grundstücke im bezirklichen Fachvermögen, die für die dortige Aufgabenwahrnehmung nicht (mehr) notwendig sind, auf- genommen werden. Leerstehende und verfallene Gebäude, die perspektivisch Platz für eine Neubebauung bieten, sollten ebenfalls ausgewiesen werden.

Begleitend soll eine Übersicht von Grundstücken ohne Eigentümer zu erstellt werden.

 

Der BVV ist bis zum 26.09.2018 zu berichten.

 

 

 

Begründung:

Der Wohnungsmangel in Berlin muss durch die vielfältigsten Formen des Neubaus behoben werden. Neben der Erschließung neuer Wohngebiete, dem Ausbau von Dachgeschossen oder der Aufstockung von bestehenden Wohngebäuden bieten auch die noch immer zahlreichen Baulücken dafür reichlich Potenzial. Bisher fehlt jedoch eine systematische Erfassung und öffentliche Aufbereitung der Baulücken, die für eine künftige Wohnbebauung in Frage kommen. Daher ist es nun an der Zeit, eine entsprechende Übersicht vorzulegen.

 

 

StadtBW 20.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 27.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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