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Drucksache - DS/0770/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Mietet eine Person eine Wohnung bei einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, handelt es sich um ein Vertragsverhältnis nach dem bürgerlichen Gesetzbuch. Zwar lassen sich Vermieter in der Regel bei bzw. vor Mietvertragsabschluss Nachweise über die Einkommenssituation und Schufa- Auskünfte vorlegen, um sich zu vergewissern, dass die/die Wohnungsbewerber/in finanziell dazu in der Lage ist, die Mietkosten zu tragen, doch haben sie nicht das Recht, regelmäßige bzw. aktuelle Einkommensnachweise von ihren Mieterinnen und Mieter zu fordern bzw. bei Einkommensveränderungen von ihnen informiert zu werden. Insofern ist davon auszugehen, dass eine Abfrage bei jeder einzelnen städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die in Friedrichshain-Kreuzberg Wohnungen vorhält, wenig erfolgsversprechend ist.
Die Anfrage zur Einkommensstruktur der Mieterinnen und Mieter von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist möglicherweise eher vom Verbund Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu beantworten. Eine Anfrage an diese beiden Stellen wird zeitnah erfolgen und über deren Antwort werde ich Sie zum gegeben Zeitpunkt informieren.
Nachtrag (23.08.2018):
In der Ihnen übersandten schriftlichen Beantwortung der mündlichen Anfrage ist angekündigt worden, die Anfrage zur Einkommensstruktur der Mieterinnen und Mieter von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften an den Verbund Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen weiterzuleiten.
Der BBU hat daraufhin telefonisch mitgeteilt, dass die Beantwortung von seiner Seite nicht möglich sei, da die Vermieter keine einkommensrelevanten Daten speichern. Aufgrund der langen Verweildauer der Mieterschaft in den Wohnungen wären evtl. eingeholte Informationen zur Einkommenslage der Mieter vor Vertragsabschluss mithin nicht mehr aktuell.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verweist auf die beiliegende Beantwortung des Senats der schriftlichen Anfrage 18/115014 des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 15. Mai 2018. Sie enthält Informationen über die Einkommens- und Sozialstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner in gefördertem Wohnraum landeseigener Wohnungsbaugesellschaften basierend auf einer repräsentativen Mieterbefragung aus Februar/März 2015. Die Auswertung umfasst weder eine Differenzierung nach Bezirk, noch nach Wohnungsunternehmen. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden Informationen zur Einkommensstruktur aus den laufenden Mietverhältnissen nicht erhoben und vorgehalten, so dass dem Senat aktuellere Daten nicht zur Verfügung stünden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler |
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