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Drucksache - DS/0655/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Nicht zuletzt infolge des geführten Amtsverfahrens wegen Zweckentfremdung wurde das Haus 2017 verkauft, die neuen Eigentümer sind seit dem 19.10.2017 im Grundbuch eingetragen.
Amtsverfahren wegen nicht genehmigten Leerstands sind bereits eingeleitet worden bevor bekannt wurde, dass das Haus verkauft wird. Diese hatten sich dann durch den Eigentümerwechsel erledigt.
Die neuen Eigentümer stehen in engem Kontakt mit dem Amt für Stadtentwicklung. Hier wurde eine Abwendungsvereinbarung (Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrecht) mit dem Bezirk geschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet die Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums für notwendige Sanierungsmaßnahmen wieder einer Wohnnutzung zuzuführen und dauerhaft als Wohnraum zu erhalten.
Nachfragen:
Nein, Anhaltspunkte für eine nicht genehmigte Zweckentfremdung sind nicht vorhanden.
Die leerstehenden Einheiten im Seitenflügel und Hinterhaus sind kein Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Somit ist über einen Leerstand von Wohnungen im Objekt nicht zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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