Drucksache - DS/0655/V  

 
 
Betreff: Leerstand ohne Ende? Wie ist der aktuelle Stand in der Arndtstraße 13 und am Mehringdamm 29?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Was wurde unternommen, um den bereits über ein Jahr andauernden Leerstand des kompletten Wohnhauses in der Arndtstraße 13 zu beenden?

 

  1. Gab es durch den Eigentümer der Arndtstraße 13 Anträge auf Zweckentfremdung und wie wurden diese beschieden?
     
  2. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Arndtstraße 13 beantragt bzw. genehmigt?

 

Nachfragen:

 

  1. Wurde seit September 2016 erneut geprüft, ob für den Mehringdamm 29 eine nicht genehmigte Zweckentfremdung z.B. durch Ferienwohnungsnutzung vorliegt?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamtes den immer noch fortdauernden Leerstand von zahlreichen Wohnungen am Mehringdamm 29?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Was wurde unternommen, um den bereits über ein Jahr andauernden Leerstand des kompletten Wohnhauses in der Arndtstraße 13 zu beenden?

 

Nicht zuletzt infolge des geführten Amtsverfahrens wegen Zweckentfremdung  wurde das Haus 2017 verkauft, die neuen Eigentümer sind seit dem 19.10.2017 im Grundbuch eingetragen.

 

  1. Gab es durch den Eigentümer der Arndtstraße 13 Anträge auf Zweckentfremdung und wie wurden diese beschieden?
     

Amtsverfahren wegen nicht genehmigten Leerstands sind bereits eingeleitet worden bevor bekannt wurde, dass das Haus verkauft wird. Diese hatten sich dann durch den Eigentümerwechsel erledigt.

 

 

  1. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Arndtstraße 13 beantragt bzw. genehmigt?
     

Die neuen Eigentümer stehen in engem Kontakt mit dem Amt für Stadtentwicklung. Hier wurde eine Abwendungsvereinbarung (Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrecht) mit dem Bezirk geschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet die Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums für notwendige Sanierungsmaßnahmen wieder einer Wohnnutzung zuzuführen und dauerhaft als Wohnraum zu erhalten.

 

 

 

Nachfragen:
 

  1. Wurde seit September 2016 erneut geprüft, ob für den Mehringdamm 29 eine nicht genehmigte Zweckentfremdung – z. B. durch Ferienwohnungsnutzung – vorliegt?
     

Nein, Anhaltspunkte für eine nicht genehmigte Zweckentfremdung sind nicht vorhanden.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamtes den immer noch fortdauernden Leerstand von zahlreichen Wohnungen am Mehringdamm 29?

 

Die leerstehenden Einheiten im Seitenflügel und Hinterhaus sind kein Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Somit ist über einen Leerstand von Wohnungen im Objekt nicht zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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