Drucksache - DS/0491/V  

 
 
Betreff: Beantwortung von Anfragen der Bezirksverordneten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting, KatjaJösting, Katja
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Anfragen von Bezirksverordneten (Schriftliche oder nicht beantwortete Mündliche Anfragen) wurden in dieser Legislaturperiode noch nicht fristgerecht durch das Bezirksamt beantwortet?

 

  1. Erhalten diese Bezirksverordneten in den nächsten 14 Tagen alle ihre Antworten?

 

  1. Ist das Bezirksamt bereit in der Zukunft die Geschäftsordnung der BVV einzuhalten?

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

Jetzt erleben Sie mich sozusagen in der dritten Rolle, nachdem ich den Kollegen Mildner-Spindler vertreten habe und dann in eigener Zuständigkeit beantwortet habe, tue ich dies jetzt in Vertretung der Bezirksbürgermeisterin.

 

zu Frage 1: Die schriftlichen Anfragen, die noch nicht beantwortet worden sind, können von Ihnen in ALLRIS eingesehen werden. Das ist eine ziemlich lange Liste, die umfasst eine ganze Reihe von Anträgen, aber der Zugriff ist hier sozusagen technisch sehr einfach möglich und wir können es Ihnen gerne auch nachreichen, aber sozusagen da finden Sie die zusammengefassten schriftlichen Anfragen, die noch nicht beantwortet sind.

Darüber hinaus gibt es eine einzige mündliche Anfrage, die noch nicht schriftlich beantwortet ist und hierbei handelt es sich um eine Einwohneranfrage mit der Drucksachennr. 011 aus dieser Wahlperiode, betrifft das Fraenkelufer. Ich gehe davon aus, dass mit dem Ablauf der heutigen Sitzung sozusagen keine weiteren mündlichen Anfragen  dazukommen, die schriftlich beantwortet werden müssten.

 

zu Frage 2 und 3: Mit den 14 Tagen, na ja. Das Bezirksamtskollegium bemüht sich, alle Anfragen zu beantworten. Ich sage gleich, warum ich das so mit etwas Vorbehalt ausdrücke, nämlich im Rahmen der Beantwortung Ihrer dritten Frage. Das gesamte Bezirksamtskollegium ist grundsätzlich und stetig bemüht, die Geschäftsordnung der BVV einzuhalten.

Die von Ihnen kritisierten Sachverhalte sind uns bekannt, das wird unsererseits auch mit Bedauern wahrgenommen und immer wieder selbstkritisch und auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert und hinterfragt, auch innerhalb der Bezirksamtssitzungen. Oftmals gibt es aber auch begründete Argumente für verspätete Beantwortungen.  In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf den sogenannten „Dienstweg“ verweisen, denn der entsprechende Vorgang soll wirklich auf dem Schreibtisch der zuständigen und mithin für den Sachverhalt verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen landen. Nur so kann eine umfassende und vollständige Antwort gegeben werden, was nicht nur in unserem, sondern zweifelsohne auch im Sinne der Fragestellerin ist.

Im Zuge der Klärung von Zuständigkeiten aber kann es dann zu den ersten Verzögerungen kommen. Sind dann noch mehrere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Ämter, Abteilungen, Senatsverwaltung in die Beantwortung involviert, potenziert sich die Zeit für die Beantwortung. Zu berücksichtigen sind dabei auch immer wieder personelle Engpässe durch Urlaub oder Krankheiten.

Das Bezirksamt schätzt die Zusammenarbeit mit der BVV und respektiert die Rechte der Verordneten. Es trifft zu, dass in der Vergangenheit nicht immer ein rechtzeitiges und begründetes Ersuchen um Fristverlängerung bei der BVV eingegangen ist. Wir werden in Zukunft verstärkt darauf achten, Verzögerungen anzumelden, so dass die Fragestellerin und Fragesteller rechtzeitig informiert sind.

Ich hoffe aber auch, dass diese Ausführungen helfen, ein wenig mehr Verständnis für die Arbeit im Bezirksamt aufzubringen. Wir sehen uns als Dienstleister/innen für die BVV und die Verordneten und reagieren ausnahmslos unverzüglich. Gute Dienstleistung braucht aber leider manchmal auch mehr Zeit als wir das so gern hätten und manchmal auch über gesetzte Fristen hinaus, um es ein bisschen auszuführen.

Diese Anfragen, die Sie stellen, die beantworten wir in der Regel nicht selbst. Also natürlich gucken wir drüber und es werden auch teilweise dann die Zuarbeiten von Seiten der Verwaltung durch uns ergänzt und zusätzliche Aspekte aufgenommen, aber wenn die zuständigen Kolleginnen und Kollegen gerade krank sind, dann kann sich das verzögern und wir machen oftmals die Erfahrung, wenn Senatsverwaltung beteiligt sind, dass diese Zuarbeiten dann auch nicht immer unmittelbar und zeitnah erfolgen. Deswegen ventilieren einige Dinge über enorme Zeiträume und diese Verzögerungen sind dann nicht unbedingt allein durch das BA verschuldet, sondern in der Tat auch darauf zurückzuführen, dass hier mehrere Ämter, Abteilungen auf mehreren Ebenen mit der Beantwortung  befasst sind und daraus Verzögerungen entstehen.

Das ist in der einen oder anderen Frage unvermeidlich, gleichwohl haben Sie ein Recht darauf, dass wenn solche Verzögerungen eintreten, wir Ihnen dies mitteilen, also wir Ihnen zur Kenntnis geben oder wir Sie darüber informieren, dass wir mit der Beantwortung befasst sind, aber dass die aus diesem und jenem Grunde etwas später erfolgt. Darauf haben Sie ein Anrecht und ich glaube, das ist auch …, also die pünktliche Beantwortung aller Fragen werden wir Ihnen nicht versprechen können, aber sozusagen wir werden uns darum bemühen, Verzögerungen Ihnen mitzuteilen und dann auch entsprechend zu begründen, warum es sich verzögert.

 

Herr Jösting-Schüßler: Ich bedanke mich zunächst mal für den Hinweis auf ALLRIS und dass dort die Möglichkeit besteht, noch mal entsprechend nachzuschauen. Das war mir bis jetzt nicht bekannt, aber man lernt ja auch als langjähriger Bezirksverordneter nicht aus. Das war nur eine Vorbemerkung.

Habe ich Sie denn richtig verstanden oder bzw. habe ich die Bezirksbürgermeisterin richtig verstanden, dass keine schriftlichen Anfragen mehr unbeantwortet sind? Keine mündlichen, ach so. Ja gut. Dann habe ich das falsch verstanden.

Ich verzichte jetzt auch darauf, irgendwie schriftliche Anfragen noch mal vorzulesen, also von den Titeln her, die also im letzten halben Jahr nicht beantwortet worden sind.

Die Frage aber jetzt: Wie gedenken Sie denn also in Zukunft dafür zu sorgen, dass also die Bezirksverordneten, die schriftliche Fragen einreichen, auch innerhalb der 14-Tage-Frist zumindest eine Mitteilung darüber bekommen, dass die schriftliche Anfrage beantwortet wird und bis zu welchem Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass diese schriftliche Anfrage dann tatsächlich auch beantwortet wird, denn das ist bis jetzt nicht passiert.

 

zu Nachfrage 1: Also sozusagen die eine …, die erste Nachfrage wurde Ihnen von Seiten der BVV schon beantwortet. In der Tat gibt es eine ganze Reihe von schriftlichen Anfragen, die noch nicht beantwortet sind, aber nur eine einzige mündliche, in dem Fall eine Einwohneranfrage, die offen ist.

Ich habe gerade gesagt, wir werden uns als Bezirksamtsgremium noch mal darauf verständigen, dass wir ein Verfahren finden, dass wenn wir Fristen nicht einhalten können, die Fragestellerinnen und Fragesteller zumindest zum Ende der Zwei-Wochen-Frist darüber informieren erstens, dass eine Verzögerung eintritt, zweitens warum diese eintritt und drittens in welchem Zeitraum wir damit rechnen, dass die Frage beantwortet werden kann.

Wir haben ein erhebliches Frageaufkommen. Die schriftlichen Anfragen sind ja nicht begrenzt, was den Umfang betrifft und es bedarf in der Tat oftmals einer sehr, sehr weitgehenden Recherche. Und wenn man weiß sozusagen, wie unsere Vorzimmer und Büros arbeiten und wie die ausgestattet sind, ist es für die Kolleginnen und Kollegen auch manchmal ein bisschen schwierig, sozusagen dann zeitnah immer den Überblick zu behalten, Mensch, jetzt war doch was heute fällig und da müssten wir jetzt noch mal … Aber auch das erfordert sozusagen noch mal eine zusätzliche Runde, da müssen die Büros in der Verwaltung erneut nachfragen. Erstens, warum ist die Beantwortung nicht da, zweitens bis wann können wir damit rechnen.

Also dies ist ein zusätzlicher Arbeitsaufwand den wir gerne leisten und wir werden uns dazu mit Sicherheit verständigen nochmal zeitnah im Bezirksamt, aber wir sind alle Menschen, sowohl die Mitglieder des Bezirksamtes als auch die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen als auch unsere Referentinnen, Referenten und unsere Vorzimmer und das ist in der Tat ein erheblicher Aufwand. Ich will Sie nicht …, sozusagen, war selber lange genug in der BVV, davon abhalten, Anfragen zu stellen, aber wir haben in der Tat auch ein Ressourcenproblem und auch der Personalabbau über viele Jahre in der Verwaltung macht sich auch beispielsweise in Fragen der Schnelligkeit von Beantwortungen von Anfragen bemerkbar. Das muss man ganz einfach so sagen.

Es gibt bestimmte Kolleginnen und Kollegen, die dann als einzige bestimmte Fragen beantworten können. Wenn die gerade im Urlaub sind oder krank, dann liegt es solange, bis die Kolleginnen und Kollegen wieder da sind. Wir könnten die Fragen dann schneller beantworten, dann wäre es aber sehr oberflächig und verkürzt, wenn wir andere einspringen lassen oder das selbst machen, aber ich glaube, das sollte auch unser Anspruch sein, dass Sie nicht verkürzte und unzureichende Beantwortungen bekommen.

 


 
 

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