Drucksache - DS/0490/V  

 
 
Betreff: Lebenslanges Wohnrecht der ehemaligen WBF-Mieter*innen an der Karl-Marx-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wann und wie hat das Bezirksamt von der im Kaufvertrag zwischen der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) und der DepFa Immobilienmanagement AG fixierten Klausel (§ 17 Kaufvertrag) Kenntnis genommen, die den ehemaligen WBF-Mieter*innen einen dauerhaften bzw. lebenslänglichen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen garantiert?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit des dauerhaften bzw. lebenslänglichen Schutzes der ehemaligen WBF-Mieter*innen vor Eigenbedarfskündigungen im Kontext der späteren Weiterverkäufe der ehemaligen WBF-Liegenschaften an der Karl-Marx-Allee?

 

  1. Auf welche Mieter*innen erstreckt sich nach Auffassung des Bezirksamts dieser dauerhafte bzw. lebenslängliche Schutz vor Eigenbedarfskündigungen?

 

Nachfragen:

  1. Gibt es nach Kenntnis des Bezirksamts über die Karl-Marx-Allee hinaus Liegenschaften, die sich im Eigentum der WBF befanden und bei deren Verkauf ähnlich weitgehende Schutzklauseln vor Eigenbedarfskündigungen vertraglich vereinbart wurden?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Sachverhalt, dass die ursprüngliche, mieter*innen-freundliche Klausel, die einen dauerhaften bzw. lebenslänglichen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen garantiert, Jahre später durch eine Klausel ersetzt wurde, die nur noch einen zehnjährigen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen vorsah?

 

 

Beantwortung: Herr Hehmke

 

Ich schicke voraus, dass die Beantwortung Sie wahrscheinlich jetzt nicht befriedigen wird, weil dem Bezirksamt nicht allzu viele Erkenntnisse vorliegen, so dass diese Anfrage auch nur sehr kurz beantwortet werden kann. Ich lese erneut vor, was mir der Kollege Mildner-Spindler hier zugearbeitet hat.

 

zu Frage 1: Dem Bezirksamt liegen keine Kenntnisse zum Inhalt der Kaufverträge vor.

 

zu Frage 2 und 3: Da der Senat noch bei der Sachverhaltsaufklärung ist, kann eine rechtliche Bewertung durch das Bezirksamt momentan nicht vorgenommen werden.

 

zu Nachfrage 1: Nein.

 

zu Nachfrage 2: Dazu liegen dem Bezirksamt keine Kenntnisse vor. Der zehnjährige Kündigungsschutz ist eine gesetzliche Regelung, die in ganz Berlin gilt. Sollte es den lebenslänglichen Kündigungsschutz bereits im Vertrag geben, ist die gesetzliche Regelung obsolet.

Ich habe vorhin nochmal mit dem Kollegen Mildner-Spindler telefoniert und selbstverständlich wird das Bezirksamt ganz eng begleiten und sich informieren sozusagen, was im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung auf Senatsebene dann an weiteren Informationen zu Tage tritt und ich bin mir sicher, dass der Kollege dann auch im Ausschuss berichten kann bzw. möglicherweise auch der Kollege Schmidt im Ausschuss berichten kann, der sich auch mit den Fragen von Mieten beschäftigt.

Also uns liegen heute diese Erkenntnisse, die Sie erfragt haben, nicht in der Form vor, dass wir sie umfassend beantworten können.

 


 

 
 

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