Drucksache - DS/0482/V  

 
 
Betreff: Extremistenliste Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUstellv. Vorsteherin
Verfasser:Husein, TimurSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
11.10.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0482/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Berlin eine Liste von in Friedrichshain-Kreuzberg aktiven Organisationen zu erstellen, die als extremistisch gelten.

Die Liste ist zweijährlich auf Grundlage des jeweils aktuellen Verfassungsschutzberichtes zu aktualisieren.

Eine Zusammenarbeit mit oder Förderung von diesen Organisationen oder Gruppierungen aus öffentlichen Mitteln ist unverzüglich zu beenden. Dies betrifft auch Zusammenschlüsse oder Gruppierungen in denen extremistische Organisationen oder Gruppierungen Mitglied sind oder, ohne formale Mitgliedschaft, aktiv sind.

 

Begründung:

Die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind überall aktiv, auch in unserem Bezirk.

Rechtsextremisten, Linksextremisten und Islamisten haben weiterhin Zulauf und werden laut Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin von 2016 immer gewalttätiger.

Der Kampf gegen die Extremisten umfasst alle Ebenen des Staates.

Aus diesem Grund muss der Extremismus auch auf bezirklicher Ebene im Rahmen der Möglichkeiten des Bezirks bekämpft werden.

Eine Möglichkeit ist es, diesen extremistischen Organisationen auch auf Bezirksebene die Finanzierung ihrer Aktivitäten zu erschweren.

Denn wenn es an Geld fehlt, ist es schwerer extremistische Aktivitäten durchzuführen, z. B. Werbeaktionen durch das Verteilen von Flugblättern. Dies mag nur ein kleiner Beitrag zur Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein, aber er ist es wert.

 

 

BVV 11.10.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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