Drucksache - DS/0420/V  

 
 
Betreff: Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Vorlage-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sollte gegen das Urteil des Landgerichts Berlin keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Bezirksamt aufgefordert, die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule zeitnah zu räumen, die Schule gegen eine erneute Besetzung baulich zu verstärken und den Bewohnern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alternative Unterkünfte zuzuweisen.

 

Begründung:

 

Seit Besetzung der ehemaligen Gerhart-Hauptmannschule im Dezember 2012 sind dem Bezirk Kosten in Höhe von ca. 5 Mio. Euro entstanden.

 

Wurde die Besetzung anfangs aus humanitären und politischen Gründen geduldet, schlugen anschließend alle Einigungsversuche mit den wenigen verbliebenen Geflüchteten über einen Auszug fehl. Es ist nun Zeit unter dieses Kapitel einen Schlussstrich zu ziehen und den Bewohnern eine neue Perspektive zu geben.

 

 

ÄA 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den Bewohner*innen der GHS weiterhin zu verhandeln und zu einer friedlichen Lösung zu kommen.

 

Sollte gegen das Urteil des Landgerichts Berlin keine Rechtsmittel eingelegt werden und bis zur rechtskräftigen Wirksamkeit des Urteils keine anderweitige Lösung für die Bewohner*innen gefunden worden sein, wird das Bezirksamt aufgefordert, die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule zeitnah zu räumen, die Schule gegen eine erneute Besetzung baulich zu verstärken und den Bewohnern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alternative Unterkünfte zuzuweisen.

 

 

BVV 12.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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