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Drucksache - DS/0418/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich das Erhaltungsgebiet „Südliche Friedrichstadt um den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße gemäß §172 Abs. 1 Nr.2 BauGB zu erweitern.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
Begründung:
Um mögliche private Verwertungsinteressen schnellstmöglich aufgrund der Entwicklung in den umliegenden Gebieten insbesondere aber auch im Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt, präventiv zu begegnen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den Blöcken entlang der Wilhelmstraße und der Markgrafenstraße zu schützen, ergibt sich die besondere Eilbedürftigkeit der Maßnahme.
Die Erweiterung ist dringlich vor dem Hintergrund, dass in dieses Gebiet auch das Gebäude in der Charlottenstraße 85 fällt. Dieses Haus wurde ursprünglich als Seniorenwohnhaus gebaut und betrieben. Mit der Ablösung der Förderung besteht die Gefahr, dass die Liegenschaft mittelfristig nicht weiter für den ursprünglich angedachten Zweck zur Verfügung stehen soll. Das Mittel der sozialen Erhaltungssatzung gibt der Bezirkspolitik hier Werkzeuge in die Hand einen solchen Prozess im Sinne der Anwohner*innen zu beeinflussen.
Das Gebiet wurde bereits durch das Bezirksamt im Rahmen der Einrichtung zusätzlicher Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untersucht. Erheblich gestiegene Mieten und ein deutliches Unterangebot an Sozialwohnungen in diesem Gebiet forcieren eine Veränderung der Gebietsbevölkerung zu Lasten einer ausgewogenen sozialen Mischung und einkommensschwacher Haushalte.
Vor diesem Hintergrund kommt dem Gebiet mit seinen Entwicklungspotenzialen eine erhebliche Bedeutung zu, die soziale Mischung und Wohnraumversorgung durch geeignete städtebauliche Instrumentarien langfristig zu sichern.
BVV 12.07.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich das Erhaltungsgebiet „Südliche Friedrichstadt um den Block entlang der Friedrichstraße und der Charlottenstraße von der Besselstraße bis zur Rudi-Dutschke-Straße gemäß §172 Abs. 1 Nr.2 BauGB zu erweitern.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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