Drucksache - DS/0405/V  

 
 
Betreff: Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden im Amt für Soziales
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es ein (aktuelles) Organisationsgutachten mit einem entsprechenden Personalschlüssel für einzelne oder alle Bereiche, dass die Menge an erfüllbarer Arbeit bemisst und beschreibt?
  2. Wenn ja: wird dieser Personalschlüssel, aus der Sicht des Bezirksamtes, der bestehenden Arbeitsbelastungssituation gerecht?
  3. Wenn nein: ist die Erstellung bzw. Aktualisierung eines Organisationsgutachtens angedacht?

 

Nachfragen:

 

  1. Woran wird die erfüllbare Menge an Arbeit ohne ein aktuelles Organisationsgutachten
    gemessen?
  2. Wie würde sich ein aktuelles Organisationsgutachten nach Einschätzung des Bezirksamtes auf die Arbeitsbelastung auswirken?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Gibt es ein (aktuelles) Organisationsgutachten mit einem entsprechenden Personalschlüssel für einzelne oder alle Bereiche, dass die Menge an erfüllbarer Arbeit bemisst und beschreibt?

 

Nein, ein derartiges Organisationsgutachten gibt es weder für das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, noch für ein anderes vergleichbares Amt.

 

Es gibt aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Land und Sozialämter hinsichtlich der Fallmengen pro Sachbearbeitung Richtwerte für alle Bereiche der materiellen Hilfen (Fachbereich1). Diese Zielwerte basieren auf der Stellenausstattung aus dem Jahre 2011 (vor Inkrafttreten der VZÄ Abbaukonzepte). Im Rahmen einer Zielvereinbarung haben sich alle Sozialämter verpflichtet, diese Zielzahlen zu erfüllen. Die Ämter erhalten jährlich auf Grundlage der Mengenentwicklung eine Fortschreibung der Stellen. Dies gilt für die Bereiche Grundsicherung, Asyl, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen und Hilfen zur Überwindung besonderer Lebenslagen. Da die Mengen nur einen Richtwert hinsichtlich der tatsächlichen Fälle darstellen justiert der Fachbereich die Verteilung der Stellen über den gesamten Fachbereich 1 jeweils auf Grundlage von Fallzu- und abgängen aus.

 

Das Amt für Soziales hat die geforderte Stellenzahl im letzten Jahr nachgewiesen. Aufgrund von zahlreichen Langzeiterkrankungen und Stellenvakanzen (kurzfristige Absagen von Bewerberinnen und Bewerbern) schwanken die gebuchten Stellenanteile.

Das Amt ist bestrebt, möglichst durch Vertretungskräfte langzeiterkrankte Dienstkräfte zu ersetzen. Bei nicht erreichen der Zielzahl würde dem Amt ein Stellenabzug im folgenden Haushaltsplan drohen.

 

Hinsichtlich der Stellen im Fachbereich 2 (Soziale Dienste und Angebote) gibt es keinen vergleichbaren Schlüssel. Im Gegenteil, über einen Revisionswert im Bereich der Sozialen Wohnhilfe erhält das Amt einen Budgetabzug, wenn die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aufgrund der vielen Klienten nicht nachweisen können, dass die monatliche Beratungsdauer 60 bzw. 90 Minuten betragen hat. Das Amt für Soziales hat im letzten Jahr verstärkt Ressourcen im Bereich der Sozialen Wohnhilfe eingebracht, um zumindest zwei dauerhaft erkrankte Beamte zu ersetzen und eine Unterbringungsstelle zu implementieren.

 

 

  1. Wenn ja: wird dieser Personalschlüssel, aus der Sicht des Bezirksamtes, der bestehenden Arbeitsbelastungssituation gerecht?

 

Soweit die krankheitsbedingten Ausfallzeiten nicht bestehen würden, könnte man im Fachbereich 1 von einer gewissen Entspannung der Personalsituation sprechen. Der angestrebte Fallzahlenschlüssel im Bereich der Eingliederungshilfe kann jedoch auch mit diesen neuen Zielzahlen nicht erreicht werden.

 

 

  1. Wenn nein: ist die Erstellung bzw. Aktualisierung eines Organisationsgutachtens angedacht?

 

Nein, ein derartiges Organisationsgutachten ist nicht angedacht. Es besteht eine AG im Land, die sich mit der Frage der Stellenausstattung in den Sozialämtern befasst. Grundsätzlich muss auch hier der Prozess der Umstellung auf die E-Akte im Auge behalten werden und welche Auswirkungen damit auf die personellen Ressourcen in den Ämtern verbunden sind.

 

Nachfragen:

 

  1. Woran wird die erfüllbare Menge an Arbeit ohne ein aktuelles Organisationsgutachten gemessen?

 

Die erfüllbare Menge an Arbeit wird im Vergleich aus der KLR gebuchte Stellenanteile je Verwaltungsprodukt ermittelt. Hinsichtlich der ganz konkreten Situation wird besonders auf die Belastung in den einzelnen Teams geachtet und sich um einen Personalausgleich innerhalb des Amtes bemüht.

 

  1. Wie würde sich ein aktuelles Organisationsgutachten nach Einschätzung des Bezirksamtes auf die Arbeitsbelastung auswirken?

 

Ein Gutachten kann sich nur insoweit auf die Arbeitsbelastung auswirken, wenn diesem Gutachten auch ggf. Stellenzugänge folgen. Stellenzugänge sind nur über das oben beschriebene Verfahren oder über die Mittel aus der AG Ressourcen möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

 
 

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