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Drucksache - DS/0405/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nein, ein derartiges Organisationsgutachten gibt es weder für das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, noch für ein anderes vergleichbares Amt.
Es gibt aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Land und Sozialämter hinsichtlich der Fallmengen pro Sachbearbeitung Richtwerte für alle Bereiche der materiellen Hilfen (Fachbereich1). Diese Zielwerte basieren auf der Stellenausstattung aus dem Jahre 2011 (vor Inkrafttreten der VZÄ Abbaukonzepte). Im Rahmen einer Zielvereinbarung haben sich alle Sozialämter verpflichtet, diese Zielzahlen zu erfüllen. Die Ämter erhalten jährlich auf Grundlage der Mengenentwicklung eine Fortschreibung der Stellen. Dies gilt für die Bereiche Grundsicherung, Asyl, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen und Hilfen zur Überwindung besonderer Lebenslagen. Da die Mengen nur einen Richtwert hinsichtlich der tatsächlichen Fälle darstellen justiert der Fachbereich die Verteilung der Stellen über den gesamten Fachbereich 1 jeweils auf Grundlage von Fallzu- und –abgängen aus.
Das Amt für Soziales hat die geforderte Stellenzahl im letzten Jahr nachgewiesen. Aufgrund von zahlreichen Langzeiterkrankungen und Stellenvakanzen (kurzfristige Absagen von Bewerberinnen und Bewerbern) schwanken die gebuchten Stellenanteile. Das Amt ist bestrebt, möglichst durch Vertretungskräfte langzeiterkrankte Dienstkräfte zu ersetzen. Bei nicht erreichen der Zielzahl würde dem Amt ein Stellenabzug im folgenden Haushaltsplan drohen.
Hinsichtlich der Stellen im Fachbereich 2 (Soziale Dienste und Angebote) gibt es keinen vergleichbaren Schlüssel. Im Gegenteil, über einen Revisionswert im Bereich der Sozialen Wohnhilfe erhält das Amt einen Budgetabzug, wenn die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aufgrund der vielen Klienten nicht nachweisen können, dass die monatliche Beratungsdauer 60 bzw. 90 Minuten betragen hat. Das Amt für Soziales hat im letzten Jahr verstärkt Ressourcen im Bereich der Sozialen Wohnhilfe eingebracht, um zumindest zwei dauerhaft erkrankte Beamte zu ersetzen und eine Unterbringungsstelle zu implementieren.
Soweit die krankheitsbedingten Ausfallzeiten nicht bestehen würden, könnte man im Fachbereich 1 von einer gewissen Entspannung der Personalsituation sprechen. Der angestrebte Fallzahlenschlüssel im Bereich der Eingliederungshilfe kann jedoch auch mit diesen neuen Zielzahlen nicht erreicht werden.
Nein, ein derartiges Organisationsgutachten ist nicht angedacht. Es besteht eine AG im Land, die sich mit der Frage der Stellenausstattung in den Sozialämtern befasst. Grundsätzlich muss auch hier der Prozess der Umstellung auf die E-Akte im Auge behalten werden und welche Auswirkungen damit auf die personellen Ressourcen in den Ämtern verbunden sind.
Nachfragen:
Die erfüllbare Menge an Arbeit wird im Vergleich aus der KLR gebuchte Stellenanteile je Verwaltungsprodukt ermittelt. Hinsichtlich der ganz konkreten Situation wird besonders auf die Belastung in den einzelnen Teams geachtet und sich um einen Personalausgleich innerhalb des Amtes bemüht.
Ein Gutachten kann sich nur insoweit auf die Arbeitsbelastung auswirken, wenn diesem Gutachten auch ggf. Stellenzugänge folgen. Stellenzugänge sind nur über das oben beschriebene Verfahren oder über die Mittel aus der AG Ressourcen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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