Drucksache - DS/0403/V  

 
 
Betreff: Ausübung des Vorkaufsrechts für die Cuvrystraße 44/45
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Aydin, SevimAydin, Sevim
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Mietshaus in der Cuvrystraße 44/45 an einen italienischen Investor verkauft werden soll?

 

  1. Wenn ja, wann erlangte das Bezirksamt davon Kenntnis?

 

  1. Wird das Bezirksamt auch in diesem Fall von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die Kriterien überprüfen?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Hat das Bezirksamt schon mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und/oder der Stiftung Nord-Süd-Brücken Kontakt aufgenommen, um die Übernahme der Kosten zu besprechen?

 

  1. Wird das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in die Ausübung des Vorkaufsrechts einbinden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Mietshaus in der Cuvrystraße 44/45 an einen italienischen Investor verkauft werden soll?

 

Dem Bezirksamt liegen Informationen vor, nach denen der Verkauf an ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Deutschland geplant ist.

 

 

  1. Wenn ja, wann erlangte das Bezirksamt davon Kenntnis?

 

Das Bezirksamt hat am 03.07.2017 vom geplanten Verkauf erfahren.

 

 

  1. Wird das Bezirksamt auch in diesem Fall von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die Kriterien überprüfen?

 

Das Bezirksamt wird die Ausübung des Vorkaufsrechtes prüfen, sobald ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses gestellt wird.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Hat das Bezirksamt schon mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und/oder der Stiftung Nord-Süd-Brücken Kontakt aufgenommen, um die Übernahme der Kosten zu besprechen?

 

Die Ansprache von möglichen Vorkaufsbegünstigten erfolgt im Rahmen des Prüfverfahrens. Nach Kenntnissen des Bezirksamtes ist die Stiftung Nord-Süd-Brücken bereits von Mietern des Hauses vom bevorstehenden Verkauf informiert worden und grundsätzlich zum Kauf bereit.

 

 

  1. Wird das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in die Ausübung des Vorkaufsrechts einbinden?

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist bereits informiert. In Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts werden die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen regelmäßig eingebunden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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