Drucksache - DS/0392/V  

 
 
Betreff: EA018 - Personalnotstand an Grundschule am Traveplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.07.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie wollen Sie bei Weggang der derzeitigen Schulleitung einen reibungslosen Dienstbetrieb, ohne Mehrbelastung der Lehrkräfte, sicherstellen?
  2. Welche Überlegungen gibt es von Ihrer Seite, eine neue dauerhafte Schulleitung zu finden und damit die Negativspirale (siehe Erläuterung) zu stoppen?
  3. Wann werden die Erzieher/innenstellen auf den erforderlichen Stand gebracht, auch im Hinblick auf den Weggang von 2 Erzieherinnen Ende des Schuljahres?

 

 

Erläuterungen und Hinweise:
 

In unserer Schule herrscht seit längerer Zeit ein massiver Personalmangel. Unsere Schulleiterin ist seit April 2016 dauerhaft erkrankt und auch die stellvertretende Schulleiterin fehlt seit Sommer 2016 dauerhaft. Zur Zeit sind zwei zusätzliche Lehrkräfte langfristig und zwei mittelfristig erkrankt. Zwei Lehrerinnen fehlen immer wieder Intervallweise. Zum Ende dieses Schuljahres wird uns leider auch die koordinierende Horterzieherin verlassen, da sie in den Ruhestand geht.

 

Seit dem Halbjahr 2017 verfügt unsere Schule über eine engagierte kommissarische Schulleiterin und wir hatten die Hoffnung, dass sich die Situation damit zum Besseren wendet und Liegengebliebenes aufgearbeitet werden kann. Vor ein paar Wochen mussten wir erfahren, dass die Schulleiterin uns leider zum Ende des Schuljahres wieder verlassen wird. Als Grund wurde uns genannt, dass ihre Besoldungsstufe für unsere Schulgröße nicht passend sei.

 

Die Schule am Traveplatz war bisher eine sehr gute Schule mit einem klaren Bildungskonzept. Bei der Schulinspektion im Vergangenen Frühjahr hat sie noch mit Bestnoten abgeschnitten. 

Eine 3-zügige Grundschule kann auf Dauer nicht ohne Schulleitung bleiben, da viele wichtige Dinge liegen bleiben: Personalsuche, Förderanträge, konzeptionelle Weiterentwicklung auch in Bezug auf die neuen Rahmenlehrpläne, Vorbereitung der Einschulung, Personalführung, Kommunikation mit dem Bezirk und Senat, etc. 

 

Eine Lehrerin übernimmt einen Teil der organisatorischen Tätigkeiten wie das Erstellen von Stundenplan und Vertretungsplänen, leider muss dadurch der wichtige Sprachförderunterricht ausfallen (ca. die Hälfte der Kinder ist nicht deutscher Herkunftssprache) - viele andere Themen bleiben liegen.

 

Die anwesenden Lehrerinnen geben ihr Bestes, aber auf Dauer ist dieser Zustand untragbar und kann nicht durch das bestehende Personal aufgefangen werden.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

Sehr geehrte Frau Schomburg, Sie waren ja auch im letzten Schulausschuss und ich habe Ihnen da schon gesagt, dass hier die Zuständigkeit ausschließlich bei der Senatsverwaltung liegt, weil wir als Schulträger, als Bezirksamt eben nicht für das Personal zuständig sind, außer für die Hausmeisterinnen und Hausmeister, da sind in der Tat wir zuständig. Dennoch beantworte ich Ihre Anfrage gerne.

Gestern im Bezirkselternausschuss hat das die Schulaufsicht bereits getan sozusagen. Das ist alles, also was ich heute Ihnen mitteile, ist gestern im Bezirkselternausschuss von Frau Anders-Neufang zur Kenntnis gegeben worden. Insofern kann ich das nur wiederholen und meine Antwort ist das, was mir die Schulaufsicht hier zugeleitet hat.

 

zu Frage 1: Die derzeitige kommissarische Schulleiterin muss zum kommenden Schuljahr an eine „größere Grundschule“ versetzt werden. Das hat mit dem Besoldungsrecht zu tun. Die Stelleninhaberin, also für die temporäre Schulleitung, ist in einer Besoldungsgruppe eingeordnet, die sozusagen einer größeren Grundschule zugeordnet werden muss und deswegen wird sie die Schule mit Ende des Schuljahres verlassen.

Derzeit laufen aber die entsprechenden Verfahren, um die Stelle der kommissarischen Schulleitung zum kommenden Schuljahr wieder neu zu besetzen. Also es wird eine kommissarische Schulleitung auch zum neuen Schuljahr geben, so die Ankündigung.

 

zu Frage 2: Also in dem Falle ist „Ihre Seite die Senatsverwaltung, eine neue dauerhafte Schulleitung zu finden und die Negativspirale zu stoppen. Das Problem ist, die Stellen der Schulleitung und der stellvertretenden Schulleitung sind beide besetzt, aber beide Stelleninhaberinnen sind langzeiterkrankt. Das heißt, die Stelle kann regulär oder beide Stellen können regulär derzeit nicht neu besetzt werden, solange wie die Stellen noch besetzt sind. Dies ist erst möglich, wenn es Ruhestandsregelungen gibt. Wenn diese eintreten und die Stellen frei sind, dann können sie neu besetzt werden. Insofern können wegen der Dauererkrankung eben nur die entsprechenden Stellen kommissarisch besetzt werden und das habe ich Ihnen ja gerade erklärt, das soll dann zum kommenden Schuljahr auch wiederum mit einer kommissarischen Besetzung erfolgen.

 

zu Frage 3: Die Stelle der koordinierenden Erzieherin wird zum 01.09.2017 neu besetzt und auch die zweite Erzieherinnenstelle wird zum 01.09.2017 nachbesetzt, so die Auskunft der Senatsverwaltung.

 

Frau Schomburg: Vielen Dank, das sind ja sehr gute Nachrichten. Jetzt habe ich noch die Frage, die ich noch stellen würde, ist, wie denn die Schule die Einschulung am 09.09. bewerkstelligen möchte, wenn die Schulleitung eventuell, wenn dann noch keiner da ist, also viele sind da auch an mich herangetreten. Da haben wir uns bereiterklärt und der Förderverein auch, aber wir sind ja nicht Schulleitung, also dass man da noch mal drüber nachdenkt. Also ich wollte ja eine Frage stellen.

 

zu Nachfrage 1: Also die Ankündigung oder die Auskunft der Senatsverwaltung ist ja, dass die Stellen zum neuen Schuljahr besetzt werden. Das heißt, zum Tag der Einschulung müssten sie besetzt sein. Die entsprechenden vorbereitenden Arbeiten müssten dann eben durch …, müsste durch die jetzige kommissarische Schulleitung noch erfolgen. In der Zwischenzeit sind Ferien, also wie das organisatorisch abläuft, kann ich Ihnen nicht beantworten, das müssten Sie ggf. über Ihre Ansprechpartner*innen, über die kommissarische Schulleitung noch vor den Sommerferien dann klären in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, wenn es dort noch offene Punkte gibt, die nicht geklärt sind. Ansonsten gehe ich davon aus, dass jetzt das Besetzungsverfahren so verläuft, dass eben die Schulleitung auch mit einer neuen kommissarischen Besetzung zum Schuljahresbeginn im Dienst ist.

 

 

 
 

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