Drucksache - DS/0353/V  

 
 
Betreff: Edelstahl statt Kacheln? Umbau der Schwimmbecken im Prinzenbad
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was ist dem Bezirksamt hinsichtlich der Pläne der Berliner Bäderbetriebe bekannt, im Prinzenbad das hintere bisher gekachelte Schwimmbecken durch ein Edelstahlbecken zu ersetzen?

 

  1. Welche Genehmigungen an welcher Stelle sind für einen solchen Umbau nötig?

 

  1. Wurden diese bereits seitens der Berliner Bäderbetriebe beantragt?

 

Nachfrage:

 

  1. Wie steht das Bezirksamt zu der Forderung, neben der Cafeteria und den Umkleidekabinen zukünftig auch die Becken des Prinzenbades unter Denkmalschutz zu stellen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

r diese Baumaßnahmen ist die Abteilung Bauen, Planen, Facility Management zuständig, von der ich folgende Informationen erhalten habe:

 

  1. Was ist dem Bezirksamt hinsichtlich der Pläne der Berliner Bäderbetriebe bekannt, im Prinzenbad das hintere bisher gekachelte Schwimmbecken durch ein Edelstahlbecken zu ersetzen?

 

Beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sind keine Pläne zum Umbau des hinteren Schwimmbeckens bekannt. Ein Antrag bzw. eine „Anzeige“ hierfür liegt nicht vor.

 

 

  1. Welche Genehmigungen an welcher Stelle sind für einen solchen Umbautig?

Gemäß § 61 Abs. 1 der Bauordnung Berlin sind Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ verfahrensfreie Bauvorhaben und bedürfen keiner Baugenehmigung. Über 2000 m³ Beckeninhalt ist der Umbau eines vorhandenen Schwimmbeckens in ein Edelstahlbecken der Bauaufsicht lediglich nachrichtlich anzuzeigen (Genehmigungsfreistellungs-Verfahren, § 62 BauO Bln), da das Prinzenbad im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans liegt (B-Plan VI-4).

r den Betrieb nach dem Umbau ist außerdem die Abnahme durch das Gesundheitsamt erforderlich, auf der Grundlage des IfSG (Infektionsschutz-Gesetz).

 

 

  1. Wurden diese bereits seitens der Berliner Bäderbetriebe beantragt?

Nein.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Wie steht das Bezirksamt zu der Forderung, neben der Cafeteria und den Umkleidekabinen zukünftig auch die Becken des Prinzenbades unter Denkmalschutz zu stellen?

 

Ob das Prinzenbad oder Teile davon denkmalwert sind, kann ausschließlich durch das zuständige Landesdenkmalamt Berlin geprüft und beantwortet werden.

Eine Beantwortung von dort ist aufgrund der knappen Zeit nicht bis heute Abend möglich und müsste ggf. als Prüfantrag dorthin weitergegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 

 

 
 

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