Drucksache - DS/0347/V  

 
 
Betreff: Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderung! Die Situation in der Kohlfurther Str. 10 verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Yildirim, DenizYildirim-Caliman, Deniz
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die beiden Behindertenparkplätze vor der Kohlfurther Straße 10 regelmäßig zwischen 7 Uhr und 10 Uhr sowie 13-15 Uhr unrechtmäßig zugeparkt werden und die damit notwendigen Parkplätze für Mosaik e.V  (Werkstätten und Fördergruppen für Menschen mit Behinderung) nicht nur fehlen, sondern das Ein- und Aussteigen für diese Gruppe dadurch mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden ist?
  2. Welche Schritte wurden seitens des Ordnungsamtes bisher unternommen, um das Risiko zu minimieren und das unrechtmäßige zuparken zu unterbinden?
  3. Welche Schritte werden in Zukunft unternommen, um Mosaik e.V. und anderen Menschen mit Behindertenausweis Zugriff auf die Behindertenparkplätze zu ermöglichen? 

 

Nachfragen:

 

  1. Bis wann ist mit einer Lösung des Problems vor Ort zu rechnen?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Gleiches Thema, nur etwas anders chronologisch. Letztlich muss ich das sozusagen so beantworten, wie viele andere Fragen zum Thema „Was kann das Ordnungsamt leisten in Bezug auf berechtigte Beschwerdelagen“. Also das betrifft ja sozusagen nicht nur die Nutzung von Behindertenparkplätzen durch nicht Berechtigte. Das betrifft die Kontrolle von Radspuren, das betrifft illegale Müllbeseitigung. Das betrifft das Thema, was wir vorhin hatten, also Sondernutzung, Herausstellen von Tischen und Stühlen und viele andere Fragen mehr.

Wir sind eine wachsende Stadt, wir sind ein wachsender Bezirk. Wir haben ein wachsendes Beschwerdeaufkommen, wir haben eine wachsende Bevölkerung. Wir haben nach wie vor steigende Touristenzahlen und wir haben aber bisher keinen Personalaufwuchs im allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes. Das heißt, wir haben 27 Beschäftigte, also 27 Stellen muss man sagen, 25 davon sind derzeit besetzt und wir befinden uns derzeit im Einstellungsverfahren, so dass wir in Kürze damit rechnen, dass wir 30 Beschäftige im AOD haben und dann sozusagen etwas mehr an Schwerpunktsetzung leisten können als bisher.

Nur: Diese dann 30 Beschäftigten sind in zwei Schichten unterwegs, in Doppelstreifen, in bestimmten Schwerpunktgebieten und wo Gefahrensituationen auftreten können,  sind sie auch zu dritt unterwegs. Das heißt, sie können nicht flächendeckend und immer an bestimmten Orten regelmäßig sein und solche Feststellungen machen und letztendlich auch zu einem Abstellen der Problematik in jedem Fall beitragen.

Insofern die konkrete Beantwortung, also zu Frage 1, dem Bezirksamt und insbesondere dem Ordnungsamt ist bekannt, dass diese wie auch andere Behindertenparkplätze häufig unrechtmäßig zugeparkt werden. Hier wie auch anderswo im Bezirk existiert ein hoher Parkdruck. Beim unrechtmäßigen Zuparken handelt es sich gerade bei der angesprochenen Einrichtung, um ein absolut rücksichtsloses Verhalten gedankenloser Verkehrsteilnehmer/innen, das in keiner Weise zu rechtfertigen ist.

 

zu Frage 2: Das Ordnungsamt und übrigens auch die bei Verstößen im ruhenden Verkehr parallel zuständige Polizei, das haben wir ja auch immer, dass Polizei gerne sagt, na wieso, ruhender Verkehr ist Ordnungsamt, also es existiert hier in der Tat eine parallele Zuständigkeit. Das heißt, auch die Polizei ist zuständig, solche Verstöße festzustellen und bei Behindertenparkplätzen, wo es ganz offensichtlich ist, ist das auch sozusagen durchaus unser Anliegen, dass sich auch die Polizei dieser Problematik annimmt. Nur die ist personell auch nicht so ausgestattet und immer und überall flächendeckend unterwegs.

Andersherum gilt das nicht. Für den fließenden Verkehr ist das Ordnungsamt, also für den motorisierten fließenden Verkehr ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Okay.

Also die parallel zuständige Polizei und Ordnungsamt zeigen regelmäßig entsprechende Verstöße an und ahnden sie auch mit Verwarnungs- oder Bußgeldern. Auch werden Umsetzungen veranlasst, also abschleppen. Der Außendienst des Ordnungsamtes verfügt über 27 Beschäftigte, demnächst 30, das habe ich Ihnen schon gesagt, in zwei Schichten und diese Form von Schwerpunktsetzung ist leider Gottes nicht möglich. Ich glaube, wir könnten es gut begründen in unserem Bezirk, dass wir auch doppelt so viele oder drei Mal so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im AOD hätten, aber ich glaube, selbst dann würden die nicht flächendeckend präsent sein können und sozusagen solche Beschwerdelagen an vielen Stellen gleichzeitig abdecken können.

Im Moment ist es so, dass selbst schwerpunktartig bestreifte Gebiete höchstens an drei Tagen in der Woche bedient werden durch eine Bestreifung. Derzeit konzentriert sich der Außendienst beispielsweise auf die Freihaltung von Radwegen. Diese Woche gibt es da Schwerpunkteinsätze. Gleichwohl wurden und werden auch in der Kohlfurter Straße Maßnahmen im Rahmen der Kapazitäten ergriffen.

 

zu Frage 3:ufigere Kontrollen wären lediglich mit einem ungleich höheren Personalansatz möglich, aber, sozusagen das ist dann der Lichtstreif am Horizont und auch außerhalb des allgemeinen Ordnungsdienstes, wir haben ja vor, die Parkraumüberwachung auszuweiten und das ist ja auch die Haltung und der Beschluss der Koalition, die Parkraumüberwachung eigentlich innerhalb des S-Bahn-Rings flächendeckend zu machen.

Und die Parkraumüberwacherinnen und -überwacher, die können natürlich solche Verstöße gleichermaßen festzustellen und ahnden bzw. …, also ahnden macht das Amt selbst, feststellen. Das heißt, je mehr Gebiete wir ausweisen als bewirtschaftete Gebiete, desto mehr ist es möglich, solche Feststellungen zu machen. Nicht nur das nicht berechtigte Nutzen von Behindertenparkplätzen, sondern auch das Zuparken von Einfahrten, von Fußngerquerungen und, und, und, und insofern wäre das eine Möglichkeit, hier sozusagen verstärkt Abhilfe zu schaffen.

Und wir haben ja die Situation, dass wir bei der Parkraumüberwachung eben nicht den Restriktionen unterliegen. Wir unterliegen bei der Finanzierung von Regelpersonal aus dem Haushalt, sondern dass wir hier einen eigenen Wirtschaftsplan haben und sozusagen mit jeder Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung dann auch der entsprechende Personalansatz gleichermaßen im Rahmen des Wirtschaftsplans abgebildet wird. Ich habe es Ihnen, glaube ich, beim letzten Mal gesagt, für das nächste Jahr wird der Bergmann-Kiez der Kiez sein, der dann mit Parkraumbewirtschaftung versehen wird und ich hoffe, in schneller Zeitfolge in den Folgejahren auch weitere Wohngebiete. In welcher Reihenfolge das passiert, stimmt das Ordnungsamt mit dem Straßen- und Grünflächenamt ab, aber sozusagen …, also wir haben den Willen und da sind wir auch gemeinsam der Auffassung im Bezirksamt, dass wir hier eher schneller vorangehen wollen als langsam und das ist auch nicht in allen Bezirken der Fall.

 

Frau Schmidt: Also „schnell“ war das Stichwort. Ich verstehe nicht, warum sich 55 Leute mit dem Falschparken beschäftigen müssen. Da ruft der Behinderte die Polizei und dann gibt es ein Ticket. Beim nächsten Mal wird abgeschleppt und dann war es das. Warum müssen wir uns damit beschäftigen mit so was? Da muss man einfach die Polizei anrufen und dann wird abgeschleppt.

 

zu Nachfrage 1: Ich habe, glaube ich, eben hinreichend ausgeführt, dass beim ruhenden Verkehr eine parallele Zuständigkeit der Polizei existiert. Dass Sie das jetzt noch mal wiederholen, glaube ich, trägt zur allgemeinen Erhellung an dieser Stelle nicht bei.

 

 

 
 

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