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Drucksache - DS/0321/V
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, jeweils bis zum dritten Quartal eines Jahres einen Wohnungsneubaubericht für das zurückliegende Jahr zu erstellen. Der Bericht soll folgende Informationen getrennt nach privaten Vorhaben, Vorhaben von Genossenschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften beinhalten:
▪ Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der fertig gestellten Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der Wohneinheiten, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich getrennt nach den einzelnen Kiezen aufzugliedern.
Begründung:
Der Bericht dient einer besseren Übersicht über das Neubaugeschehen in den einzelnen Ortsteilen des Bezirks und bietet die Möglichkeit, die Anzahl der Baugenehmigungen und der wirklich realisierten Wohneinheiten im Blick zu behalten. Er vermittelt außerdem der Öffentlichkeit einen guten Überblick über das Neubaugeschehen im Bezirk und dürfte mit überschaubarem Verwaltungsaufwand erstellbar sein, da er die (zwar immer noch unregelmäßig erstellten) sog. Baulisten zusammenfasst und diese strukturiert.
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 21.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, jeweils bis zum dritten Quartal eines Jahres einen Wohnungsneubaubericht für das zurückliegende Jahr zu erstellen. Der Bericht soll folgende Informationen getrennt nach privaten Vorhaben, Vorhaben von Genossenschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften beinhalten:
▪ Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der fertig gestellten Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der Wohneinheiten, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich getrennt nach den einzelnen Kiezen aufzugliedern.
BVV 12.07.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, jeweils bis zum dritten Quartal eines Jahres einen Wohnungsneubaubericht für das zurückliegende Jahr zu erstellen. Der Bericht soll folgende Informationen getrennt nach privaten Vorhaben, Vorhaben von Genossenschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften beinhalten:
▪ Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen inkl. der Zahl der Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der fertig gestellten Wohneinheiten ▪ Die Anzahl der Wohneinheiten, die mit öffentlicher Förderung errichtet wurden
Das Datenmaterial ist je Kalenderjahr aufzubereiten und soweit möglich getrennt nach den einzelnen Kiezen aufzugliedern.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 02.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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