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Drucksache - DS/0296/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele zusätzliche Schul- und Kitaplatzbedarfe ergeben sich durch die Vorhaben der CG Gruppe rund um das ehemalige Postscheckamt und der Firma Kondor Wessels zwischen Hallesche Str. und Stresemannstraße?
Im Rahmen nachstehender Wohnungsbauvorhaben kann der Wohnfolgebedarf -Kindertagesbetreuung- im nachfolgend beschriebenen Umfang über städtebauliche Verträge gesichert werden:
Auf der Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung kann der Vorhabenträger für 57 Tagesbetreuungsplätze an den Wohnfolgekosten beteiligt werden. Nach dem gegenwärtigem Abstimmungsstand zur Vorbereitung des B-Planverfahrens, ist in den Planungen eine Kindertagesstätte mit 70 Plätzen verortet. Diesbezügliche Abstimmungen zwischen dem Bezirk, dem Vorhabenträger und der Einrichtungsaufsicht der SenBJF haben stattgefunden.
Auf der Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurde der Vorhabenträger für 10 Tagesbetreuungsplätze an den Wohnfolgekosten beteiligt. Im städtebaulichen Vertrag ist deshalb die Herstellung von Räumen für eine Kindertagespflege (Verbundpflegestelle) für 10 Kinder i.d.R. im Alter bis zu 3 Jahren vertraglich vereinbart. Die Planung ist zwischen dem Bezirk und dem Vorhabenträger abgestimmt.
Die Schaffung der Wohnfolgeeinrichtung Kindertagesstätte basiert auf dem städtebaulichen Vertrag von 1997. Danach ist der Vorhabenträger verpflichtet eine Kindertagesstätte mit 70 Plätzen zu schaffen, auszustatten und dem Bezirk zu übereignen. Die Kindertagesstätte befindet sich in der Möckernstraße 139. Die Einrichtung wird dem freien Träger der Jugendhilfe -Humanistischer Verband Deutschland Berlin Brandenburg- per Nutzungsvertrag überlassen werden. Der Träger hat den Bau begleitet und bereitet die Inbetriebnahme der Einrichtung vor. Die Überlassung an den Träger basiert auf dem Ergebnis eines Jugendhilfe spezifischen Auswahlverfahren für die Trägerauswahl zu den Kindertagesstätten Bahrfeldstraße 9 und TRIADE. Siehe dazu auch Beschluss des JHA vom 04.11.2008.
Zudem ergeben sich folgende Grundschulplatzbedarfe aus den Vorhaben:
Postscheckareal (711 WE): 85 Möckernstr./Stresemannstr (97 WE): 12 Hallesche Straße (235 WE): 28 Summe (1.043 WE): 125 Grundschulplätze
2. Gibt es weitere Wohnungsneubauvorhaben in der Bezirksregion I, aus denen sich zusätzliche Schul- und Kitaplatzbedarfe ergeben?
Grundlage für die Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung ist die jeweils gültige Fassung der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke, aktuell für den Zeitraum von 2015-2030 der SenStadtWohn in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin Brandenburg. Die Kitaplanung wird für einen Vorlauf von 5 Jahren erstellt. In der Bevölkerungsprognose ist bei der Ermittlung Bevölkerungsentwicklung auch der Wohnungsneubau in den Prognoseräumen berücksichtigt.
Laut WoFiS (Wohnflächeninformationssystem) werden in der Bezirksregion I voraussichtlich weitere 1.285 WE bis zum Jahr 2027 entstehen. Daraus resultiert ein Bedarf von ca. 155 Grundschulplätzen.
3. Wo sollen die sich aus Frage 1 und 2 ergebenden Schul- und Kitaplatzbedafe realisiert und untergebracht werden?
Auf der Grundlage der Kitaplanung 2016 bis 30.06.2021 und der, dieser zugrundeliegenden Planungsannahmen wurde ein prognostischer Bedarf von 2.129 Plätze zum 30.06.2020 berechnet. Mit Stand 31.12.2016 wurden in der Bezirksregion 1.817 Tagesbetreuungsplätze angeboten. Neben den unter 1. genannten Maßnahmen ist das Jugendamt in Planungsabstimmung zu Ausbaumaßnahmen mit folgenden Tagesbetreuungsträgern:
35 Plätze
66 Plätze
60 Plätze
Schulplatzbedarfe: Unter der Annahme, dass die aktuelle Beschulungsquote von 69 % auch in den Folgejahren bestehen bleibt, werden diese Bedarfe in den dortigen Grundschulen versorgt werden können. Die Beschulungsquote beschreibt das Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl der Altersstufe 6- bis unter 12 Jahre, die in der Schulregion wohnen, und der Schülerzahl der Jahrgsstufe 1 bis 6 an den Grundschulen der Schulregion I. Unerlässlich ist es aber bei dieser Betrachtung, auch die Entwicklungen der benachbarten Schulregion II mit zu verfolgen. Diese Schulregion weist derzeit eine hohe Beschulungsquote in Höhe von 123 % auf und gerät –unter der Annahme dass diese Beschulungsquote bestehen bleibt- mittelfristig in eine Schulplatzbedarfssituation. Dieser Entwicklung kann ggfls. über eine Arrondierung der Einschulbereiche zwischen beiden Schulregionen entgegen gesteuert werden.
Nachfragen:
1. Können etwaige Neubauten für die entstehenden Schulplatzbedarfe auf dem Grundstück der Clara-Grunwald-Grundschule zusätzlich zu geplanten Schulsporthalle verwirklicht werden? Im städtebaulichen Konzept ist eine bauliche Erweiterung zum Ida-Wolf-Platz hin vorgesehen. Diese etwaige Erweiterung wurde im Rahmen eines städtebaulichen Workshop-Verfahrens berücksichtigt. Dafür sind allerdings keine zusätzlichen Bedarfe angemeldet worden, so dass dieses Potential bislang noch nicht weiter überlegt wurde. Eine vertiefende Planung hat noch nicht stattgefunden.
2. Ist hierfür gegebenenfalls ein Grundstückstausch mit der CG-Gruppe erforderlich?
Ein Grundstückstausch ist bisher nicht geprüft worden, nach derzeitigem Kenntnisstand wäre dieser aber nicht notwendig.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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