Drucksache - DS/0295/V  

 
 
Betreff: 4011/71515 - Komplettsanierung Wasserturm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In der Anlage 6 zur I-Planung stehen als Jahr des Baubeginns zum einen 2019 mit 1,3 Mio, Baufertigstellungstermin 2021 und weiter unten als Jahr des Baubeginns 2021 mit 1 Mio und Weiterfinanzierung ab 2022 mit 2.1 Mio. Zu wann ist der Baubeginn tatsächlich vorgesehen?
     
  2. Welche Vorstellungen hat das BA wo während der notwendigen Schließungszeit eine Zwischennutzung erfolgen kann, damit die Jugendarbeit in der Region aufrecht erhalten werden kann?
     

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. In der Anlage 6 zur I-Planung stehen als Jahr des Baubeginns zum einen 2019 mit 1,3 Mio, Baufertigstellungstermin 2021 und weiter unten als Jahr des Baubeginns 2021 mit 1 Mio und Weiterfinanzierung ab 2022 mit 2.1 Mio. Zu wann ist der Baubeginn tatsächlich vorgesehen?

 

Die aktuelle Investitionsplanung 2017-2021 des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie unter folgendem Link:

 http://b-intern.de/ba/friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/organisationseinheiten/finanzen/artikel.447587.php

 

 

Antwort der Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Die auf Anlage 6, Seite 24 unten aufgeführte Finanzierung entspricht dem Beschluss in Tabellenform Anlage 1.

Die hier dargestellten Jahresraten veranschaulichen einen möglichen Ablauf unabhängig von der Finanzierung.

Maßnahmen- und Baubeginn erfolgen in Abhängigkeit von der beschlossenen Finanzierung:

Als Beginner-Rate wurden 400 T€r 2020 beschlossen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer geprüften Haushaltsunterlage (BPU) bis Sommer 2019. Zur Erstellung der BPU ist es erforderlich in der 1. Jahreshälfte 2018 ein Planungsbüro aus Bauvorbereitungsmitteln zu beauftragen. Der Beauftragung wird ein Vergabeverfahren vorgeschaltet.

Der Baubeginn (Beginn der Bautätigkeit) erfolgt nach Abschluss der Bauplanung und ist für 2021 geplant.

 

 

  1. Welche Vorstellungen hat das BA wo während der notwendigen Schließungszeit eine Zwischennutzung erfolgen kann, damit die Jugendarbeit in der Region aufrechterhalten werden kann?

 

Das Jugendamt  strebt während der Sanierungsphase ein Ersatzangebot an. Konkrete Ersatzstandorte stehen derzeit nicht zur Verfügung. Geprüft werden verschiedene Möglichkeiten z.B. mobile Jugendarbeit, Errichtung von Containern, Aufrechterhaltung eines Teils des offenen Betriebes während der Bauphase.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Herrmann

 

 
 

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