Drucksache - DS/0205/V  

 
 
Betreff: Wir kaufen den Bezirk zurück Teil 1 – Kommunales Vorkaufsrecht für das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) nutzen, Spekulanten verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Dahl, JohnJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Kommunlaes Vorkaufsrecht NKZ  
Anlage zur VzK DS/0205/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

r das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) das kommunale Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB auszuüben, um der durch die mit dem Verkauf zu erwartenden Verdrängung von Mieterinnen und Mietern am Kottbusser Tor entgegenzuwirken. Der entsprechende Antrag auf Erstellung eines Negativzeugnisses für den Kaufvertrag ist abzulehnen.

Der BVV ist unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Negativzeugnis, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu berichten.

 

Begründung:

Am Freitag den 24.03.2017 wurde bekannt, dass der Eigentümer des NKZ, die Neues Kreuzberger Zentrum Kottbusser Tor Beteiligungen GmbH & Co. KG im Rahmen eines Höchstbieterverfahrens das NKZ für 57.000.000,00 € an einen privaten Spekulanten verkauft hat. Die landeseigene GEWOBAG erhielt nicht den Zuschlag.

Angesichts des hochspekulativen Kaufpreises ist zu befürchten, dass auf die bestehenden Mietverhältnisse in Zukunft erheblicher Druck ausgeübt wird, um durch erhebliche Mieterhöhungen sozial schwache Bestandsmieter aus dem Bestand zu verdrängen.

Dem gilt es Einhalt zu gebieten.

Das NKZ liegt im Geltungsbereich des Milieuschutzgebiets Luisenstadt. Dem Bezirk obliegt es damit gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für Berlin das kommunale Vorkaufsrecht für das NKZ geltend zu machen.

Es gilt den Worten des Baustadtrats: „Wir kaufen den Bezirk zurück!“, nunmehr auch endlich Taten folgen zu lassen. Bislang war die angekündigte Offensive für das kommunale Vorkaufsrecht im Bezirk eher Phrase denn Tat oder erfolgte erst auf ausdrücklichen Zuruf von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses aus der Partei des Stadtrats.

Nun muss den Spekulationen auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter des Bezirks endlich effektiv etwas entgegengesetzt werden.

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

r das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ) das kommunale Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB auszuüben, um der durch die mit dem Verkauf zu erwartenden Verdrängung von Mieterinnen und Mietern am Kottbusser Tor entgegenzuwirken. Der entsprechende Antrag auf Erstellung eines Negativzeugnisses für den Kaufvertrag ist abzulehnen.

Der BVV ist unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Negativzeugnis, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 
 

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