Drucksache - DS/0193/V  

 
 
Betreff: Vorkaufsrecht für das NKZ am Kotti nutzen - soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Weigelt Dr., Thomas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Vorkaufrecht NKZ  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Mieter*innen des sogenannten Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor. Um sie vor Verdrängung und das NKZ dauerhaft vor Spekulation zu schützen, ist das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben.

Wie bisher ist dazu eine Finanzierung durch Senat und städtische Wohnungsbaugesellschaften notwendig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu sind umgehend Gespräche aufzunehmen.


Begründung:

Das NKZ ist verschiedenen Berichten zufolge verkauft worden. Es hat Bedeutung für Kreuzberg und Strahlkraft über den Bezirk hinaus. Die Bezirksverordnetenversammlung will die Mieter*innen schützen. Der Koalitionsvertrag siehe die Stärkung des bezirklichen Vorkaufsrechts durch die zur Verfügungstellung von Ressourcen und bessere Rahmenbedingungen vor.

Hier leben viele einkommensschwächere Bürger*innen unseres Bezirkes. Insbesondere nachdem das NKZ aus der Belegungsbindung gefallen ist, kann nur das Vorkaufsrecht im Millieuschutzgebiete dauerhaft bezahlbare Mieten sichern und Sicherheit für die Mieter*innen bieten.
 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Mieter*innen des sogenannten Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor. Um sie vor Verdrängung und das NKZ dauerhaft vor Spekulation zu schützen, ist das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben.

Wie bisher ist dazu eine Finanzierung durch Senat und städtische Wohnungsbaugesellschaften notwendig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu sind umgehend Gespräche aufzunehmen.

 

 

 
 

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