Drucksache - DS/0167/V  

 
 
Betreff: Zukünftige Nutzung auf dem Gelände der Blücherstraße 26 II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den Denkmalwert des Gebäudes von Ernst May und die der dazugehörigen Gartenanlage von Walter Rossow auf dem Grundstück ein?
     
  2. rde die denkmalwürdige Gartenanlage durch die geplanten Neubauten auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks nicht unwiederbringlich zerstört?
     
  3. Hat das Bezirksamt bereits Baugenehmigungen oder einen Bauvorbescheid für die aktuellen Planungen des Eigentümers erteilt?

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn ja, für welche Vorhaben wurde Bescheide erstellt?

 

  1. Angesichts der Ausführungen in seinem Bewerbungsschreiben für das Amt des Baustadtrats durch den nunmehrigen Amtsinhaber „Neubau funktioniert aber nur, wenn die Inhalte dieser Projekte gemeinsam mit Nachbar*innen und Initiativen entwickelt werden Entwicklungen mit Scheinbeteiligung darf es nicht geben.“ frage ich das Bezirksamt, warum es dann nicht ein geordnetes Bebauungsplanverfahren inkl. Wettbewerbsverfahren, in dessen Rahmen echte und rechtlich verbindliche Bürgerbeteiligung stattfinden könnte, anstrebt?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie schätzt das Bezirksamt den Denkmalwert des Gebäudes von Ernst May und die der dazugehörigen Gartenanlage von Walter Rossow auf dem Grundstück ein?

 

r Unterschutzstellungen und die Bestimmung des Denkmalwertes sind in Berlin nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes nicht die Bezirkmter, sondern das Landesdenkmalamt Berlin verantwortlich.
 

Eine verlässliche, rechtskonforme Entscheidung, ob das Gebäude und die Gartenanlage in der Blücherstraße 26 über Denkmalwert verfügen, kann also nur das Landesdenkmalamt nach eingehender Prüfung treffen.

Ob die Gartenanlage von Walter Rossow tatsächlich Denkmalwert geeignet ist, konnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Landesdenkmalamt nicht beantwortet bzw. in Aussicht gestellt werden.

 

Rechercheergebnisse:

Das Heinrich-Plett-Haus ist das einzige realisierte Bauvorhaben des Architekten Ernst May in Berlin. Ernst May war einer der einflussreichsten deutschen Stadtplaner des 20. Jh.. Schwerpunkte seines Schaffens waren der soziale Wohnungsbau in Frankfurt a. M. und Bebauungs- sowie Erweiterungspläne in der ehemaligen UdSSR. Nach dem zweiten Weltkrieg unterstützte er den Wiederaufbau in Deutschland. Heute gilt Ernst May als Mitbegründer des industrialisierten Städtebaus in Form von Plattenbauten und Trabantenstädten. Seine Bauwerke werden heute kontrovers diskutiert.

Dem FB Stadtplanung ist die Bedeutung des Urhebers der Anlage bewusst. Aus diesem Grunde wurde auch ganz bewusst der Kreis zur fachlichen Beurteilung erweitert und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in die Diskussion einbezogen. Es wurde auch eine Unterschutzstellung als Denkmal geprüft, das Landesdenkmalamt kam aber zu einem abschlägigen Ergebnis. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber einig, dass es sich hier um eine „Besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ handelt, die einen behutsamen Umgang erfordert. Um hier die Interessen des Landes Berlin und der Eigentümer zu einer übereinstimmenden Sichtweise zusammen zu bringen, ist ein intensiver und durchaus kontroverser Planungsvorlauf erforderlich gewesen. Es ist jedoch unstrittig, dass eine bauliche Entwicklung auf dem Grundstück ohne Veränderungen, auch  der Gartenanlage, nicht möglich ist. Es ist gleichwohl ausdrücklicher Wunsch des Bezirkes, dass die Träger ihre sozialen und gesundheitlichen Angebote auf den Grundstücken erweitern und damit größeren Personengruppen anbieten können. Um hier auch zu einem wirtschaftlich vertretbaren Gleichgewicht zwischen Angebotserweiterung, baulichem Unterhalt und sozial verträglichen Angeboten zu kommen, ist eine bauliche Entwicklung auf den Grundstücken erforderlich und auch gewünscht. Allerdings sollte hierbei ein respektabler Umgang mit der historischen Substanz erfolgen, denn der rechtskräftige Baunutzungsplan sieht eine geschlossene Blockrandbebauung straßenbegleitend auf ganzer Länge vor, so dass alle Bäume und Frei- und Spielflächen auf einer Tiefe von 13 m hätten überbaut werden können. Dazu galt es nun bauliche Alternativen zu finden.

Neben dem Städtebau und der stadträumlichen Gestaltung waren unter anderem sowohl die Einbindung in die nähere Umgebung, als auch Außenraumbezüge und qualitäten sowie die Auseinandersetzung mit dem Gesamtbestand Beurteilungskriterien in der Diskussion mit der Senatsbaudirektorin. Durch das Baukollegium wurde ein konkurrierendes Verfahren vorgeschlagen, um in der Diskussion mit den Eigentümern bzw. Trägern zu tragfähigen Lösungen zu gelangen und auf dieser Basis wurde im Juli 2014 ein städtebauliches Gutachten beauftragt. Das Baukollegium hat das Gutachtendes Büros Kuhn&Clarke  in der gesamten fachlichen Breite seiner fachlichen Besetzung beurteilt und ein Ergebnis zur Umsetzung vorgeschlagen.

 

 

  1. rde die denkmalwürdige Gartenanlage durch die geplanten Neubauten auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks nicht unwiederbringlich zerstört?

 

Diese Ansicht wird durch das Bezirksamt nicht geteilt. In die fachliche Beurteilung und den unter 1. geschilderten Vorlauf war das Natur- und Grünflächenamt mit einbezogen.

 

 

3. Hat das Bezirksamt bereits Baugenehmigungen oder einen Bauvorbescheidr die aktuellen Planungen des Eigentümers erteilt?

 

Es wurden am 31.05.2013 und  02.07.2015 jeweils ein Antrag auf Vorbescheid für die Blücherstr. 26 (Wohnprojekt) durch den Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht beschieden. Das Stadtplanungsamt hat dem Antrag auf Vorbescheid aus dem Jahr 2015 am 19.06.2015 zugestimmt.

Inwieweit diese Vorbescheide den aktuellen Planungen des Eigentümers entsprechen ist dem BWA nicht bekannt.

Baugenehmigungen wurden bisher keine erteilt.

 

 

Nachfragen:

 

1. Wenn ja, für welche Vorhaben wurde Bescheide erstellt?

 

Bislang wurde 2015 ein Vorbescheid für die auf dem Grundstück Blücherstraße 26 a befindlichen Neubauten gemäß städtebaulichem Gutachten erteilt.

Es liegen ein Antrag für eine Kita sowie ein Antrag für ein Wohngebäude an der Promenade Schleiermacherstraße vor. Beide sind unvollständig und befinden sich noch im Verfahren.

 

2. Angesichts der Ausführungen in seinem Bewerbungsschreiben für das Amt des Baustadtrats durch den nunmehrigen Amtsinhaber „Neubau funktioniert aber nur, wenn die Inhalte dieser Projekte gemeinsam mit Nachbar*innen und Initiativen entwickelt werden Entwicklungen mit Scheinbeteiligung darf es nicht geben.“ frage ich das Bezirksamt, warum es dann nicht ein geordnetes Bebauungsplanverfahren inkl. Wettbewerbs-verfahren, in dessen Rahmen echte und rechtlich verbindliche Bürgerbeteiligung stattfinden könnte, anstrebt?

 

Die Frage ist insofern nicht nachvollziehbar, da der gesamte bisherige Planungsvorlauf in der vergangenen Legislatur stattgefunden hat und hier auch die Entscheidungen zu den Verfahren bereits getroffen wurden.

Ein Planungserfordernis zu Aufstellung eines neuen Bebauungsplan-verfahrens wurde für diesen Bereich aufgrund des gültigen Baunutzungsplans nicht festgestellt. Ein Großteil von Festsetzungen des Baunutzungsplanes ist nach wie vor anwendbar für die Beurteilung der Vorhaben und damit weiterhin rechtskräftig.

Befreiungen sind ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen und auch zu erteilen, wenn sie städtebauliche vertretbar sind. Die auf den Grundstücken Blücherstraße bislang erkennbar erforderlichen Befreiungen wurden sowohl im Bezirksamt als auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als genehmigungsfähig eingeschätzt.

Der umfangreiche und langwierige Vorlauf, einschließlich der drei Informationsveranstaltungen, beruht neben den o.g. Gründen darauf, dass auf dem Grundstück geltendes Baurecht besteht.

Nach diesem Baurecht könnte der Eigentümer die bestehenden Gebäude auch abreißen und z.B. durch eine Blockrandbebauung ersetzen. Dies ist aber erklärtermaßen nicht das Ziel des Bezirksamtes und es wurde deshalb der unter 1. geschilderte Weg eingeschlagen. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtwicklung wurde 2014 ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt, das jetzige Konzept ist Ergebnis dieses Verfahrens und wurde im Auftrag von SenStadt erarbeitet.

Es fand bekanntermaßen auch eine Bürgerbeteiligung statt, die ja unter anderem auch zu einer deutlich gewünschten Modifizierung der Planung geführt hat, die wiederum im Auftrag von SenStadt erarbeitet wurde.

 

 

 

Florian Schmidt

 

 

 
 

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