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Drucksache - DS/0148/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1 - 2: Ihre Fragen will ich im Komplex beantworten, weil sie sich auch nur so beantworten lassen. Sie haben uns heute vor eine knifflige Aufgabe gestellt, indem Sie fragen, wie viele Wohnungen stehen in der Otto-Suhr-Siedlung leer. Im Bereich Zweckentfremdung werden Vorgänge nach Straßen und Hausnummern sortiert, dem jeweiligen Sachbearbeiter zugeteilt und anschließend bearbeitet. Insofern arbeiten wir jetzt daran, um das beantworten zu können, wie ist eine Gebietskulisse definiert, die Otto-Suhr-Siedlung heißt, straßen- und hausnummerngenau. Danach wird das nicht erfasst. Eine allgemeine Aussage - schreibt meine Verwaltung - ist deshalb nicht möglich und zugleich trifft sie danach eine allgemeine Aussage. Leerstand bis zu sechs Monate ist zweckentfremdungsrechtlich nicht relevant. Bis zu zwölf Monate darf eine Wohnung zudem leer stehen, wenn diese saniert wird. Die Sanierung ist entsprechend anzuzeigen. Das müssen wir jetzt noch prüfen. Erst bei einem Leerstand über zwölf Monaten ist ein Antrag auf Genehmigung des Leerstands zu stellen. Wir haben derzeit keine einzige Wohnung, auf die über zwölf Monate hinaus ein Antrag auf Genehmigung von Leerstand gestellt wurde. Nach Rücksprache mit der Gesoplan, die im Zuge der Sanierung auch Mieterberatung vor Ort geführt hat, ist uns auch signalisiert worden, dass ein dauerhafter Leerstand so nicht bekannt sei. Insofern tue ich jetzt etwas, was wir bei der Bekämpfung von Zweckentfremdung, Ferienwohnungen und ähnliches immer wieder gemacht haben: Sollte über zwölf Monate hinaus Leerstand identifiziert sein in der Nachbarschaft durch Nachbarschaft, dann teilen Sie uns das bitte mit und dann werden wir dort sofort handeln.
Herr Schwarze: Vielen Dank für die Antworten. Es ist schwierig, das in eine Frage zu packen. Ich mache es kurz: Mir sind Wohnungen, über 40 mitgeteilt worden, die übergebe ich Ihnen gerne. Die Liste habe ich bekommen und dann hoffen wir, dass das angegangen werden kann.
BezStR Herr Mildner-Spindler: Und die stehen über zwölf Monate leer?
Zwischenrufe
BezStR Herr Mildner-Spindler: Wir werden das überprüfen.
Herr Dahl: Wie prüft denn Ihr Amt die Dauer des Leerstands oder stellt das fest?
zu Nachfrage 1: Indem eine Anhörung des Eigentümers/Vermieters gemacht wird. Das wissen Sie doch, Herr Dahl.
Herr Dahl: Ist es denn schon mal vorgekommen, dass durch eine Anhörung eines Eigentümers dieser freimütig eingeräumt hat, dass eine Wohnung länger als zwölf Monate leergestanden hat?
zu Nachfrage 2: Das ist eine lustige Frage, die ganz simpel zu beantworten ist. Wir verlassen uns ja nicht darauf, dass der Eigentümer sagt nee, das stimmt nicht, sondern er muss einen Mietvertrag vorlegen. Deswegen gibt es da eigentlich überhaupt keinen Spaß zu machen.
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