Drucksache - DS/0147/V  

 
 
Betreff: EA008 - Anfrage zum möglicherweise manipulierten Bürgerentscheid vom 27.11.2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Bestand eine Täuschungsabsicht zur Beeinflussung uninformierter Bürger durch die Behauptung: „Die Planung sieht keine Baumfällungen vor“ im Vorlauf zum Bürgerentscheid, um sie von einer Zustimmung zu der Forderung des Bürgerentscheides abzuhalten, indem unter anderem auch die veröffentlichten Plandarstellungen derart schwer entzifferbar sind, auch durch das Weglassen einer Legende, um damit die tatsächlichen Planungen, insbesondere die geplanten Baumfällungen zu verschleiern?

 

  1. Ist dem nunmehr neu konstituierten Bezirksamt bewusst, daß mit dem geplanten Umbau die Urheberrechte an der Gestaltung des Grünzuges des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals mißachtet werden, insbesondere mit der Fällung der Trauerweide und der steinernen viertelkreisförmigen Ufertreppen, so wie dies mit dem bereits vollzogenen Umbau an der Westecke der ehem. Kanalmündung bereits geschehen ist und auch vom Ex-Stadtrat Hans Panhoff stets freimütig eingestanden wurde.

 

  1. Hält das BA einen Bürgerentscheid bei dem rund 75 Prozent der Wähler gegen seine Planungen gestimmt haben, der aber das formal vorgeschriebene Quorum dennoch nicht erreicht hatte, trotz offensichtlich irreführender Darstellungen im offiziellen Wahlprospekt aus seiner Sicht für gewonnen, also als Sieg über den Bürgerwillen, der  möglicherweise durch diese Täuschung vom Weg zur Wahlurne in Teilen abgehalten wurde?

 

 

Erläuterung/Hinweis:
Der offizielle Flyer des Bezirksamtes zum Bürgerentscheid vom 27.11.2016 über den geplanten Umbau des Fränkelufers sowie der angrenzenden Grünfläche des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals beschreibt die Planungen sowohl textuell als auch mit Fotos und Computersimulationen, die Visionen genannt werden. Hier wird im Fettdruck die Behauptung aufgestellt: „Die Planung sieht keine Baumfällungen vor.“

Tatsächlich zeigt aber die „Vision der Ufersituation“ eindeutig, daß die prächtige Trauerweide, die vor der sogenannten Schnecke direkt am Wasser steht, den Planungen des BA zufolge entfernt, also gefällt werden soll.

Die obige Behauptung von wegen keine Baumfällungen im BA-Flyer ist also eine offensichtliche Irreführung im direkten Zusammenhang mit dem formalen Bürgerentscheid vom vergangenen Herbst.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Nein, diese Absicht bestand nicht und besteht auch nicht.

Ein vorliegendes Gutachten eines anerkannten Baumsachverständigen vom 08.02.2017 empfiehlt dem Bezirksamt ausdrücklich die Fällung der Weide Nr. 24. Dies wurde im Wege des verabredeten Verfahrens auch mit dem sogenannten Expert*innenkreis kommuniziert. Die Fällung steht in keinem Zusammenhang mit der Planung und auch nicht mit der Durchführung der Baumaßnahme.

Nein, dem Bezirksamt ist im vorliegenden Fall keine Missachtung von Urheberrechten an der Gestaltung des Grünzuges des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals bewusst, insbesondere nicht bei der Fällung der genannten Trauerweide. Wenn in unserem Bezirk Bäume gefällt werden, dann grundsätzlich nur aufgrund von Sicherheitsbedenken. Dies ist bei der betreffenden Trauerweide der Fall. Diese wird nicht aus planerischen Gründen gefällt, sondern weil sie krank ist. Der Gutachter war mehrmals vor Ort; gern kann das Gutachten hierzu zur Verfügung gestellt werden.

 

zu Frage 2:  Die viertelkreisförmigen sogenannten Schneckentreppen werden nicht entfernt.

 

zu Frage 3: Die Darstellung im Wahlprospekt war nicht irreführend. Die Weide, von der Sie sprechen, musste nicht aus Gründen der Planung, sondern wegen Krankheit gefällt werden. Für den Bürgerentscheid waren 200.362 Bürgerinnen und Bürger im Bezirk zustimmungs- und abstimmungsberechtigt. Es wurden 17.179 Stimmen insgesamt abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 8,57 % entspricht. Von den 17.179 Stimmen waren 17.119 gültig und 60 Stimmen ungültig. Davon sind 12.832 Ja-Stimmen und 4.287 Nein-Stimmen. Somit beläuft sich der prozentuale Anteil der abgegebenen Stimmen, welche mit Ja beantwortet wurden, auf 74,96 % und der Anteil mit Nein-Stimmen auf 25,4 %.

Das erforderliche Quorum für einen erforderlichen Bürgerentscheid liegt lt. gesetzlichen Regelungen des Landes Berlin bei 10 %. Dies bedeutet, dass zum einen eine Mehrheit der Teilnehmer*innen dem Entschlussentwurf zustimmen muss. Dieses Quorum von 10 % mit den 12.832 Ja-Stimmen im Fall des Bürgerentscheids wurde jedoch nicht erreicht.

 

Herr Klose: Vielen Dank für das Angebot des Gutachtens hier, dass Sie zur Verfügung stellen. Es liegt mir also bereits vor. Das heißt, diese Aussage ist offensichtlich sachlich falsch, die Sie hier vortragen, nämlich die Baumnummer 25 wird ausdrücklich beschrieben, kann noch mindestens 15 bis 20 Jahre standsicher …, hätte … oh Entschuldigung, Konjunktiv hier - wir müssen ja über die Vergangenheit reden, weil ja bereits gefällt wurde. Das heißt, diese Aussage ist falsch. Und außerdem bin ich verdammt sauer, ich komme mir verarscht vor. Ich sage einfach nichts mehr und gehe.

 

zu Nachfrage 1: Also ich habe keine falsche Aussage getroffen, weil ich von der 24 gesprochen habe. Da haben Sie …, ja, nein, aber ist wirklich so. Ich habe von der 24 gesprochen. Die 25, da haben Sie recht, die hätte nicht gefällt werden dürfen.

 

Zwischenrufe

 

Ich kann mich hierfür im Namen des Bezirksamts nur entschuldigen. Ja, wir werden morgen Vormittag, werden wir in Regress … ja, machen wir.

 

Zwischenrufe

 

Also es ist tatsächlich ein Fehler unterlaufen bei der Firma, die den Auftrag hatte. Ja und wir werden …, wir werden also in Regress gegen die Firma gehen … und können gerne dann demnächst darüber berichten, wie der Fall weiter geht. Vielen Dank.

 

Herr Klose: Es lag eine Fällgenehmigung vor. Jeder Baum hat eine Nummer und da kann kein Fehler vorliegen. Es gab eine Fällgenehmigung …, es gab eine Fällgenehmigung. Es kann kein Versehen sein.

Ich wollte mich entschuldigen, dass ich laut geworden bin und ausfallend und hoffe, ich kann es noch mal in Ruhe formulieren.

Also, Sie haben uns jetzt erklärt, dass es wohl ein Versehen gewesen wäre und dass Ihnen das auch furchtbar leidtun würde und dann möchte ich jetzt gerne von Ihnen wissen, welche Konsequenzen formal, rechtlich oder ähnliches Sie dann hier sehen oder für angemessen halten.

 

zu Nachfrage 2: Es ist ein wenig untergegangen in dem Tumult. Also wir werden in Regress gehen gegen diese Firma und ich habe keine Erfahrung bisher, was das dann bedeutet, aber wir werden Sie darüber persönlich informieren und ich denke, das Thema Ersatz ist hier auf der Tagesordnung.

 

 

 

 
 

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