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Drucksache - DS/0146/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Die Erforderlichkeit der Fassadendämmung konnte im Verfahren seitens der Eigentümer nicht schlüssig nachgewiesen werden. Die eingereichten Unterlagen, also der Antrag, für die energetische Sanierung wurde daher am 20.02. vorläufig für die Dauer von zwölf Monaten untersagt. Jedoch wurden die Eigentümer im persönlichen Anhörungsgespräch darauf hingewiesen, dass die erhaltungsrechtliche genehmigungsfähigen Maßnahmen des Gesamtvorhabens Fensteraustausch, Dämmung der oberen Geschossdecke, Dachdecke und Kellerdecke, Erneuerung der Wohnungseingangstüren an den Laubenganghäusern separat beantragt und gemäß Ziffer 1 der derzeit geltenden Prüfkriterien in Erhaltungsgebieten von der Untersagung ausgenommen werden könnte. Am 23.02. erfolgte daraufhin ein erneuter Bauantrag, nur diese vorgenannten genehmigungspflichtigen Maßnahmen betreffend. Wenn Sie das Ganze jetzt hier als BVV noch mal …, wir haben es im Ausschuss schon mal ausführlich besprochen letzte Woche, vorletzte Woche im Bauausschuss, das als sozusagen Miete umgesetzt verstehen möchten, läuft es ungefähr darauf hinaus, dass eben statt 2,00 EUR Mieterhöhung nur ein 1,00 EUR Mieterhöhung dann zu Tage treten. Ergänzend darf ich vielleicht noch hinzufügen, dass ja die Forderung, die sehr berechtigte Forderung aufkam, dass die Mieter vor Ort Räume nutzen können, vor Ort. Wir werden wahrscheinlich diese Woche noch einen Zwischennutzungsmietvertrag abschließen für die Bona-Peiser-Bibliothek, damit das möglich ist.
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