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Drucksache - DS/0133/V
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, damit Anwohner*innen mit einem Parkausweis, die an der Grenze von Parkraumbewirtschaftungszonen wohnen, die Möglichkeit bekommen, ihr Auto ohne zusätzliche Gebühren auf der gegenüberliegenden Straßenseite bzw. angrenzenden Straßen, die zu einer anderen Parkraumbewirtschaftungszone gehören, parken zu dürfen.
Begründung:
Für Anwohner*innen, die am direkten Rand einer Parkraumzone wohnen, ergibt sich oft das Problem, dass sie trotz ihres Anwohner*innen-Parkausweises weit weg parken müssen, obwohl es Parkplätze direkt auf der anderen Straßenseite gibt, die sie aber nicht nutzen können, da es sich um eine andere Parkzone handelt.
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 14.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 05.04.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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