Drucksache - DS/0125/V  

 
 
Betreff: Befassung der Geschäftsordnung – Bildung eines Unterausschusses – Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPDstellv. Vorsteherin
  Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Befassung der Geschäftsordnung der BVV wird dem Vorstand der BVV zugewiesen. Für die Beratung des Vorstands wird ein Unterausschuss Geschäftsordnung eingerichtet. Der Unterausschuss wird mit 9 stimmberechtigten Bezirksverordneten unter Vorsitz/stellv. Vorsitz ohne Stimmrecht durch die Vorsteherin/stellv. Vorsteherin besetzt.
 

Gruppennnen mit einer Vertreter*in ohne Stimmrecht teilnehmen. Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion einberufen. Der Unterausschuss muss zur Beratung von Geschäftsordnungsanträgen einberufen werden.  Der Vorstand wird beauftragt, der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juni 2017 eine Geschäftsordnung vorzulegen.

 

§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen gilt entsprechend.

 

§ 64 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Absatz 2: „Ausschuss“ wird ersetzt durch „Gremium“
Absatz 3: „Der … Ausschuss“ wird ersetzt durch „Das … Gremium“
Absatz 5: „Ausschuss“ wird ersetzt durch „Gremium“

 

 

Begründung:

Mit Auslaufen der Drucksache DS 0003/V ist es erforderlich eine Neuregelung zu treffen.

 

 

BVV 01.03.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Befassung der Geschäftsordnung der BVV wird dem Vorstand der BVV zugewiesen. Für die Beratung des Vorstands wird ein Unterausschuss Geschäftsordnung eingerichtet. Der Unterausschuss wird mit 9 stimmberechtigten Bezirksverordneten unter Vorsitz/stellv. Vorsitz ohne Stimmrecht durch die Vorsteherin/stellv. Vorsteherin besetzt.
 

Gruppen können mit einer Vertreter*in ohne Stimmrecht teilnehmen. Der Unterausschuss wird auf Initiative der Vorsteherin/stellv. Vorsteherin oder auf Antrag einer Fraktion oder Gruppe einberufen. Der Unterausschuss muss zur Beratung von Geschäftsordnungsanträgen einberufen werden. Der Vorstand wird beauftragt, der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juni 2017 eine Geschäftsordnung vorzulegen.

 

§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen gilt entsprechend.

 

§ 64 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Absatz 2: „Ausschuss“ wird ersetzt durch „Gremium“
Absatz 3: „Der … Ausschuss“ wird ersetzt durch „Das … Gremium“
Absatz 5: „Ausschuss“ wird ersetzt durch „Gremium“

 

Stammbaum:
DS/0125/V   Befassung der Geschäftsordnung – Bildung eines Unterausschusses – Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung   B'90 Die Grünen/DIE LINKE/SPD   Beschluss
DS/0125-01/V   Befassung der Geschäftsordnung – Bildung eines Unterausschusses – Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung   FDP   Beschluss
 
 

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