Drucksache - DS/0120/V  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstand Flüchtlinge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie stellt sich aus Sicht des Bezirksamtes der aktuelle Sachstand zur Flüchtlings-Thematik im Bezirk dar?
     
  2. In welchen Bereichen sieht das Bezirksamt aktuell im Zusammenhang mit der Flüchtlings-Thematik im Bezirk den größten Handlungsbedarf?
     
  3. Wieviel Geflüchtete leben aktuell in sog. Sammelunterkünften (z.B. Turnhallen, Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften, u.a.) im Bezirk?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                

Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie stellt sich aus Sicht des Bezirksamtes der aktuelle Sachstand zur Flüchtlings-Thematik im Bezirk dar?

 

Durch die Auflösung der Notunterkünfte in Turnhallen und die Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in anderen Bezirken nähert sich die Zahl der in Friedrichshain-Kreuzberg lebenden Geflüchteten wieder dem Niveau vom Sommer 2015 vor Eröffnung der Notunterkünfte.

Es ist immer noch nicht absehbar, wann und ob in der Alten-Jacob-Straße/Franz-Künstler-Straße eine Gemeinschaftsunterkunft in Form eines Tempohomes errichtet wird.

Das Bezirksamt hält dennoch weiterhin sein breites Angebot der Willkommenskultur, der Öffnung seiner Angebote der Beratung und Betreuung, der Willkommensklassen und der Sprachkurse im erforderlichen Umfang aufrecht. Unter 2 ist die Sicht der einzelnen Fachämter dazu zusammengestellt.

 

 

  1. In welchen Bereichen sieht das Bezirksamt aktuell im Zusammenhang mit der Flüchtlings-Thematik im Bezirk den größten Handlungsbedarf?

 

Eine Abfrage bei den verschiedenen Fachämtern ergab folgendes Bild:

Aus Sicht des Amts für Soziales besteht folgender Handlungsbedarf:

Insbesondere für das Team der Sozialen Wohnhilfe stellt die Unterbringung der Flüchtlinge eine besondere Herausforderung dar.

Neben den bereits ohnehin steigenden Vorsprachen und Beratungen aufgrund der prekären Wohnungsmarktsituation im Bezirk und einer Steigerung der Aufträge aus dem Jobcenter (bzgl. KdU) von jährlich ca. 1000 Fällen auf jährlich ca. 1600 Fälle, steigt die Zahl der wöchentlich vorsprechenden Flüchtlinge, die nunmehr Leistungsberechtigte im SGB II sind, stetig an.

Die Zahl der wöchentlich durch das BAMF bestätigten Aufenthaltstitel liegt zwischen 300- 500. Trotzt der Vereinbarung mit dem LAF, dass die Flüchtlinge bis auf weiteres in den Unterkünften des LAF verbleiben können, melden sich verstärkt Personen, die aufgrund eines Familiennachzuges, aus persönlichen Gründen oder aufgrund eines Hausverbotes anderweitig untergebracht werden müssen. Die Vorsprachen erfolgen aufgrund der unbefriedigenden Angebote bzw. der zum Teil unrealistischen Erwartungen mehrfach im Monat. Diesem Aufgabenzuwachs wurde über Stellen aus dem Programm Wachsende Stadt nicht adäquat begegnet. Das heißt, die SWH konnte nur aus eigenen Kapazitäten aufgestockt werden.

Trotzt dieser Bemühungen und der Einrichtung einer bezirklichen Unterbringungsstelle, entstehen nicht nur unbefriedigende Wartezeiten für die Klientinnen und Klienten, gleichzeitig leidet die Qualität der Beratung der Flüchtlinge, als auch aller anderen Obdachlosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Die Mindestberatungsdauer kann nur in den seltensten Fällen eingehalten werden.

Das Team Unterbringung und die Erstanlaufstelle für die SWH hat an vier Tagen Sprechstunde. In der Regel sprechen täglich ca. 20 - 35 Personen ohne Terminvereinbarung in der Erstanlaufstelle vor und suchen nach einer anderweitigen Unterbringung. Die Beratungen und Unterbringungen aufgrund einer Terminvereinbarung (Wiedervorlagen) werden nicht gesondert erfasst.


Aus Sicht des Gesundheitsamtes besteht folgender Handlungsbedarf:

Nach Räumung der Notunterkünfte ist bei der Etablierung dauerhafter Gemeinschaftsunterkünfte der vorgeschriebene Hygienestandard zu beachten. Bei dauerhaften Einrichtungen ist ein höherer Maßstab als bei temporären Unterkünften anzuwenden. Die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales festgelegten Qualitätsanforderungen wie z.B. die Ausstattung eines Untersuchungs- und Behandlungsraumes und das Vorhalten von ausreichenden Sanitäranlagen und Waschräumen sind einzuhalten. Eine Eigenversorgung in dauerhaften Gemeinschaftseinrichtungen setzt die Bereitstellung und Ausstattung von Küchen voraus.

Das reguläre deutsche gesundheitliche Versorgungssystem mit niedergelassenen Ärzten ist geflüchteten Menschen in ihren Kulturkreisen nicht vertraut. Es besteht Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Organisation des hiesigen Gesundheitssystems, um die primäre Inanspruchnahme von Feuerwehr und Rettungsstellen zu vermindern und den Weg in die ambulanten Versorgungsstrukturen zu stärken.

Optimierungsbedarf besteht in Bezug auf die unkomplizierte Verfügbarkeit von Sprachmittlung. Die Einhaltung von Terminabsprachen durch Flüchtlinge, z.B. im ambulanten gesundheitlichen Bereich bzw. bei Behörden/Institutionen zur Sicherstellung einer gesundheitlichen Versorgung, gestaltet sich mitunter schwierig. Als wesentlicher Grund hierfür wird eine mangelnde Systemkenntnis gesehen.

 

Aus Sicht der Volkshochschule besteht folgender Handlungsbedarf:

Die VHS benötigt nach wie vor zusätzliche Unterrichtsräume. Der bestehende Bedarf an Deutschsprachkursen kann aufgrund der begrenzten Anzahl von Unterrichtsräumen derzeit nicht gedeckt werden.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes besteht folgender Handlungsbedarf:

Es wird auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Flüchtlingsthematik und der zu verzeichnenden Zunahme der Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum hingewiesen. Das Ordnungsamt sieht sich vermehrt mit undifferenzierten Anzeigen aus der Bevölkerung und Aufforderungen, ordnungsbehördlich tätig zu werden konfrontiert. Hier bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Soziales, Gesundheit, Ordnungsamt und Straßen- und Grünflächenamt.

 

Von Seiten der Wirtschaftsförderung und des Schul- und Sportamtes wurde kein  aktueller Handlungsbedarf signalisiert.

 

Aus Sicht des Jugendamtes besteht folgender Handlungsbedarf:

Sicherstellung des Kinderschutz in Flüchtlingseinrichtungen

(Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften)

Angebote für Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, Familienförderung,

Kinder-und Jugendförderung sowie Kita-Gutschein (siehe auch Berliner Masterplan

Integration und Sicherheit)

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die der Bezirk zuständig ist

 

Nach wie vor ist es schwierig, den Handlungsbedarf beim Jobcenter hinsichtlich der Leistungsorganisation sowie der Integration in Arbeit für Geflüchtete zu quantifizieren. Die Zahl der wöchentlich im Jobcenter ankommenden sog. Statuswechsler schwankt und hat noch nicht die erwartete Quantität erreicht. Die Mehrzahl der Leistungsbezieher lebt nicht in unserem Bezirk.

 

 

  1. Wieviel Geflüchtete leben aktuell in sog. Sammelunterkünften (z.B. Turnhallen, Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften, u.a.) im Bezirk?

 

Aktuell (Stand 21.02.17 Quelle: BUL) sind noch 1121 Flüchtlinge in Sammelunterkünften des Bezirks untergebracht:

Notunterkünfte:

-          TH Lobeckstr.aufgelöst

-          NUK Ohlauer Str.81

-          NUK Stresemannstr. 254

-          TH Otto-Ostrowski-Str.aufgelöst

Gemeinschaftsunterkünfte:

-          Zeughofstr. 12-15 Diakonisches Werk147

-          Stallschreiberstr. 12 PRISOD GmbH405

-          Blücherstr. 26/26A VITA domus-Kreuzberg117

-          Alt-Stralau 37-39 Sanctum Homes gGmbH117

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: