Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0112/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: Herr Schmidt
zu Frage 1: Für das Gebiet Ritterstraße, in dem sich die Otto-Suhr-Siedlung befindet, wurde ein Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebiets erlassen, der im Amtsblatt für Berlin im September veröffentlicht wurde, 2016. Zur förmlichen Festlegung als Erhaltungsgebiet müssen noch umfangreiche Untersuchungen erfolgen. Diese dauern ungefähr ein Jahr in der Regel. Es besteht jedoch mit dem Aufstellungsbeschluss die Möglichkeit, das ist sehr wichtig, für die Dauer von bis zu zwölf Monaten Vorhaben zurückzustellen oder vorläufig zu untersagen. Für eine Reihe von Formen der Deutschen Wohnen, vornehmlich in der Otto-Suhr-Siedlung 1, also Block Alte Jakobstraße/ Oranienstraße/Alexandrinenstraße/Ritterstraße konnte keine Zurückstellung oder Versagung erfolgen, da gewisse Baumaßnahmen bei Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses bereits in der Durchführung waren oder zu diesem Zeitpunkt bereits eine umfassende Beauftragung der geplanten Baumaßnahmen erfolgte. Zurzeit befinden sich Wohnblöcke der Otto-Suhr-Siedlung 2 im Bereich Kommandantenstraße und Stallschreiberstraße im Antragsverfahren, für die es noch keine abschließenden erhaltungsrechtlichen Entscheidungen gibt.
zu Frage 2: Nach der Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten, die voraussichtlich auch bei Festlegung des Gebiets Ritterstraße Anwendung finden werden, ist durch den Antragsteller ein sogenannter Maßnahmenplan zur energetischen Gebäudesanierung einzureichen. Es sind u.a. die Einhaltung der Nennwerte der Energieeinsparverordnung, die Angemessenheit des Aufwandes der Maßnahme sowie die Notwendigkeit der Maßnahme durch den Antragsteller bzw. Eigentümer nachzuweisen. Gegebenenfalls ist hierzu ein Sachverständigengutachten einzureichen.
zu Frage 3: Da kann ich nur sagen, wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Da gibt es verschiedene Optionen, die wir dann prüfen werden gemeinsam.
Herr Jokisch: Ich würde gerne noch wissen, es wurde ja gerade schon gesagt, dass nächste Woche eine Anhörung stattfinden soll zu dem ganzen Komplex. Da würde ich gerne mal wissen, welcher Rahmen genau diese Anhörung hat und was ist Ziel des Bezirksamts? Es gibt doch eine Anhörung mit dem Bauherrn, also mit der Deutschen Wohnen wurde vorhin gesagt. Können Sie sagen, welcher Rahmen das genau ist und welches Ziel das Bezirksamt sozusagen dabei hat?
zu Nachfrage 1: Da kann ich nichts zu sagen.
Herr Vollmert: Herr Schmidt, zur Klarstellung auch für die Anwohnerschaft, also die Ausweisung des Milieuschutzgebietes hat jetzt keinerlei Auswirkung für den aktuellen Kampf der Mieterinnen und Mieter gegen diese Immobilienkrake, weil Sie haben ausgeführt, dass die umfangreichen Untersuchungen noch zwei Jahre benötigen und trotzdem der Aufstellungsbeschluss nur insoweit nicht richtig zieht, um bereits Baumaßnahmen zu verhindern. Jetzt ist dazu meine Frage: Habe ich das richtig verstanden? Können Sie es noch mal knapp und präzise formulieren? Und die zweite Frage ist: Könnte man die umfangreichen Untersuchungen zeitlich komprimieren, damit das Milieuschutzgebiet trotzdem zieht oder bin ich da zu fachfremd?
zu Nachfrage 2 und 3: Ja, da habe ich mich dann vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Während der Untersuchungszeit können die Maßnahmen für zwölf Monate zurückgestellt werden. Wenn jetzt der Untersuchungszeitraum maximal ein Jahr ist, dann bedeutet das ja, dass rein rechnerisch in dem Moment, wo das Erhaltungsgebiet dann wirklich beschlossen ist, man das quasi …, endet diese Frist, aber dann ist ja das Erhaltungsgebiet da. Dann werden die Maßnahmen definitiv versagt. Nee, ein Jahr, ich sagte ein Jahr oder? Waren die Fragen damit beantwortet?
Frau Jösting: Zu der Anhörung, zu der Sie nichts sagen können. Können Sie nichts sagen, weil das streng geheim ist oder weil Sie die Informationen jetzt nicht hier haben, die Sie gegebenenfalls aber nachreichen könnten?
zu Nachfrage 4: Zweites.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin