Drucksache - DS/0110/V  

 
 
Betreff: Brand in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.02.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zum Brand in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule vom Januar dieses Jahres?
     
  2. Welche Folgen hat der Brand (z.B. für die Bewohner, für das aktuelle Rechtsverfahren, für das Gebäude, für die Kostenentwicklung, für die Weiternutzung, u.a.)?

 

  1. Welche Vorkehrungen hat das Bezirksamt zur Verhinderung weiterer Brände im bzw. am Gebäude getroffen?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Brandschäden werden von welcher Versicherung beglichen?

 

 

Beantwortung: Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Also die Ermittlungen der Polizei sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird von einem technischen Defekt als Brandursache ausgegangen. Bei dem Brand wurden zwei übereinanderliegende Zimmer im 1. und 2. Obergeschoss des Mitteltraktes vollständig zerstört und in der weiteren Folge die übrigen Zimmer im Mitteltrakt stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass eine Benutzung des Mitteltraktes erst nach umfangreicher baulicher Herrichtung wieder möglich sein wird.

 

zu Frage 2: Der Brand hat auf den Rechtsstreit keine unmittelbare Auswirkung, da der Bezirk weiterhin den sich in den Räumlichkeiten aufhaltenden Beklagten die Herausgabe der Räume abverlangt. Nach dem Brand und der Sperrung der Räume im Mitteltrakt der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule bezieht sich der Herausgabeanspruch insbesondere auf die genutzten Räumlichkeiten im Südflügel. Eine Nutzung des Mitteltrakts ist erst nach baulicher Herrichtung eben wieder möglich. Aber wann das passieren kann, ist nicht bekannt im Moment.

 

zu Frage 3: Da das Bezirksamt nur sehr begrenzt Einfluss auf die Nutzung der streitgegenständlichen Räume hat, können von Seiten des Bezirksamts keine Vorkehrungen gegen Brände im Detail getroffen werden. Bedauerlicherweise … Entschuldigung.

Baulicherseits wurden ausreichend Fluchtwege hergerichtet. Deren uneingeschränkte Nutzung wird durch den Einsatz des Wachschutzes sichergestellt.

 

zu Nachfrage 1: Brandschäden an landeseigenen Gebäuden sind durch die obligatorische Feuerversicherung gedeckt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Versicherungen, die Brand- bzw. Folgeschäden abdecken.

 

Frau Leese-Hehmke: Ich habe dann doch noch mal eine Nachfrage, die vielleicht meine zweite Frage etwas präzisiert. In dem Gebäude befinden sich ja aktuell Bewohner oder Nutzer, je nachdem, wie man es vielleicht auch rechtlich korrekt bezeichnen möchte, aber für das Gebäude ist ja auch noch eine andere Nutzung als Wohnen durch die derzeitige Nutzer vorgesehen. Welche Perspektiven gibt es denn da bezüglich einer Weiternutzung oder Weiterentwicklung des Gebäudes, jetzt auch vor dem Hintergrund des Brandes?

 

zu Nachfrage 2: Ja, es gibt dort einen Vertragsentwurf, der mir vorliegt zur Unterzeichnung, mit einem Träger, der dort ein Flüchtlingszentrum betreiben soll und wir halten auch an dem Ziel fest, dass das zeitnah beginnt.

 

 
 

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