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Drucksache - DS/0060/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BzStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Ja, das Bezirksamt wird auch die neu konstituierte BVV über die Planung in der Ohlauer Straße informieren und auch deren Bewertung erwarten.
zu Frage 2: Ja, das Bezirksamt wird den Bauantrag auch dem neuen Stadtplanungsausschuss vorstellen und dies dort erläutern lassen.
zu Frage 3: Im Baugenehmigungsverfahren ist das Bezirksamt an die Fristenregelung der Berliner Bauordnung rechtlich gebunden. Soweit ein Vorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht, entsteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung einer Baugenehmigung und der kann dann nicht zurückgestellt oder zurückgehalten werden. Der Bauantrag befindet sich derzeit allerdings noch in der Bearbeitung. Das Bezirksamt wird die BVV in Kenntnis setzen, sobald sich ein Ergebnis des Baugenehmigungsverfahrens abzeichnet.
Herr Gerlich: Gut, ich meine, die Versäumnisse sind vorher geschehen. Dann habe ich mal noch eine Frage dahingehend: Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass die Bürgerbeteiligung zum Projekt den im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün formulierten Anforderung an Bürgerbeteiligungen in Art, Umfang und Einflussnahme durch die Bürger auf das Vorhaben gerecht wird?
zu Nachfrage 1: Ja, das ist eine gute Frage. Da würde ich mich dann noch mal in den Koalitionsvertrag vertiefen und Ihnen das schriftlich beantworten.
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