Drucksache - DS/0060/V  

 
 
Betreff: Campus Ohlauer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIDie PARTEI
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
11.01.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Befürwortet das Bezirksamt eine Information und Bewertung der nunmehr eingegangenen Bauantragsplanungen des vom Bezirk initiierten Projektes „Campus Ohlauer Straße“ der Howoge, welches in seiner städtebaulichen Anordnung sehr umstritten ist, durch die neu konstituierte BVV?

 

  1. Wird das Bezirksamt zusammen mit dem Stadtplanungsamt den Bauantrag der Hogowe im Stadtplanungsausschuss vorstellen und erläutern?

 

  1. Wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass der Bauantrag bis zu einer Information und Neubewertung der Verordneten zurückgestellt bzw. die Baugenehmigung noch nicht erteilt wird?

 

 

Beantwortung: BzStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Ja, das Bezirksamt wird auch die neu konstituierte BVV über die Planung in der Ohlauer Straße informieren und auch deren Bewertung erwarten.

 

zu Frage 2: Ja, das Bezirksamt wird den Bauantrag auch dem neuen Stadtplanungsausschuss vorstellen und dies dort erläutern lassen.

 

zu Frage 3: Im Baugenehmigungsverfahren ist das Bezirksamt an die Fristenregelung der Berliner Bauordnung rechtlich gebunden. Soweit ein Vorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht, entsteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung einer Baugenehmigung und der kann dann nicht zurückgestellt oder zurückgehalten werden. Der Bauantrag befindet sich derzeit allerdings noch in der Bearbeitung. Das Bezirksamt wird die BVV in Kenntnis setzen, sobald sich ein Ergebnis des Baugenehmigungsverfahrens abzeichnet.

 

Herr Gerlich: Gut, ich meine, die Versäumnisse sind vorher geschehen. Dann habe ich mal noch eine Frage dahingehend: Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass die Bürgerbeteiligung zum Projekt den im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün formulierten Anforderung an Bürgerbeteiligungen in Art, Umfang und Einflussnahme durch die Bürger auf das Vorhaben gerecht wird?

 

zu Nachfrage 1: Ja, das ist eine gute Frage. Da rde ich mich dann noch mal in den Koalitionsvertrag vertiefen und Ihnen das schriftlich beantworten.

 

 

 
 

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